Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 08.04.2014 einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Länderöffnungsklausel zur Regelung der Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung beschlossen. Die Öffnungsklausel soll in § 249 Abs. 3 des BauGB aufgenommen werden und am 01.08.2014 in Kraft treten.
Das Planungsbüro TB|MARKERT möchte hiermit über seine Einschätzung der aktuellen Sachlage informieren, Ihnen als kommunaler Entscheidungsträger helfen, den Überblick zu behalten und die für Sie richtige Entscheidung zu treffen.
Die planungsrechtliche Einschätzung des Gesetzentwurfes von TB|MARKERT zur Änderung der Bay. Bauordnung (BayBO) vom 09.04.2014 können Sie hier herunterladen.
Für Rücksprachen steht Ihnen Herr Dipl.-Ing. Peter Markert selbstverständlich zur Verfügung. Weiterer Ansprechpartner ist in dieser Angelegenheit auch Herr Dipl.-Ing. Adrian Merdes.