Auswirkungen von Infraschall bei Windkraftanlagen

Auswirkungen von Infraschall bei Windkraftanlagen

Bei den Auswirkungen von Infraschall handelt es sich um ein kontroverses Thema, da sich Auswirkungen nur schwer abschließend nachweisen bzw. widerlegen lassen.

Das LFU und das LGL Bayern kommen in ihren Ausführungen zu diesem Thema zu folgendem Fazit:

„Da die von Windenergieanlagen erzeugten Infraschallpegel in der Umgebung (Immissionen) deutlich unterhalb der Hör- und Wahrnehmungsgrenzen liegen, können nach heutigem Stand der Wissenschaft Windenergieanlagen beim Menschen keine schädlichen Infraschallwirkungen hervorrufen. Gesundheitliche Wirkungen von Infraschall sind erst in solchen Fällen nachgewiesen, in denen die Hör- und Wahrnehmungsschwelle überschritten wurde. Nachgewiesene Wirkungen von Infraschall unterhalb dieser Schwellen liegen nicht vor.“ [1]

In den Ausführungen wird zudem darauf hingewiesen, dass Infraschallwellen sowohl in der Natur gebildet werden können (insbesondere durch Wind) als auch durch andere technische Anlagen oder Fahrzeuge. Gemäß den zitierten Studien tragen Windkraftanlagen nicht nennenswert zur Erhöhung der Schalldruckpegel bei. Dies gilt auch im ländlichen Raum, durch die von Winden ausgelöste „Vorbelastung“.

Zur rechtlichen Dimension der Frage über den Umgang mit Infraschall wird in den Ausführungen des LFU/LGL Bayern ebenfalls Bezug genommen:

„Infraschall kann zu Belästigungen führen, wenn die Pegel die Wahrnehmbarkeitsschwelle des Menschen nach Entwurf DIN 456804 überschreiten. Bei Windenergieanlagen wird diese Schwelle bei weitem nicht erreicht. Bereits mehrere Gerichte haben sich mit dem Thema Infraschall beschäftigt. Das Verwaltungsgericht Würzburg stellt dazu zusammenfassend fest, dass „im Übrigen hinreichende wissenschaftlich begründete Hinweise auf eine beeinträchtigende Wirkung der von Windenergieanlagen hervorgerufenen Infraschallimmissionen auf den Menschen bisher nicht vorliegen. Bei komplexen Einwirkungen, über die noch keine hinreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, gebietet die staatliche Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 1 GG nicht, alle nur denkbaren Schutzmaßnahmen zu treffen. Deshalb ist der Verordnungsgeber nicht verpflichtet, Grenzwerte zum Schutz von Immissionen zu verschärfen (oder erstmals festzuschreiben), über deren gesundheitsschädliche Wirkungen keine verlässlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen. (VG Würzburg Urteil vom 7.Juni 2011, AZ W 4 K 10.754)“[2]

Auch die aktuelle Rechtsprechung des VGH München (Beschluss vom 08.06.2015 - 22 CS 15.686) kommt zu dem Schluss, dass erhebliche Beeinträchtigungen durch tieffrequenten Schall auch bei den hier vorliegenden Abständen nicht zu erwarten sind. In der Entscheidung wird Bezug genommen auf die Ausführungen des Bay. Winderlass (2011), einem Bericht der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg - LUBW[3] sowie den o.g. Ausführungen des LfU/LGL.

In der Öffentlichen Diskussion wird häufig auf einen Stopp des Ausbaus in Dänemark Bezug genommen. In einem Artikel von DIE WELT, erschienen am 02.03.2015, wird über einen Stopp des Ausbaus in Dänemark berichtet, bedingt durch Untersuchungen zu Auswirkungen von Infraschall. Dabei werden insbesondere Beispiele zu Problemen bei der Nerzzucht mit nahe gelegenen Windkraftanlagen angeführt (im Beispiel befindet sich das nächstgelegene Windrad in einer Entfernung von 320 m zu den Tierställen). [4]

Die Danish Energy Agency widerspricht den Angaben des Artikels mit Schreiben vom 20.03.2015 und führt aus:[5]

  • „Der Ausbau der Windkraft stagniert nicht. Im Jahr 2014 wurden Onshore- Windenergieanlagen mit einer Kapazität von 106 MW errichtet und Anlagen mit einer Kapazität von insgesamt 29 MW demontiert. Es gab einen Rückgang beim Ausbau im Vergleich zum Jahr 2013, der unter anderem durch veränderte Tarifbestimmungen seit dem 1. Januar 2014 begründet werden kann.
  • Anfang 2014 wurde eine Studie über den Zusammenhang zwischen Windradgeräuschen und Auswirkungen für die Gesundheit angefangen. Manche Kommunen warten mit der Planung ab, bis das Ergebnis der Studie vorliegt, aber viele Kommunen planen weiterhin den Ausbau von Windkraft.
  • Anhand der existierenden wissenschaftlichen Grundlage gibt es keinen Beleg dafür, dass Windräder negative Auswirkungen für die Gesundheit haben. Das dänische Ministerium für Klima, Energie und Bau hat deswegen bekannt gegeben, dass die Planung von Windrädern während des Untersuchungszeitraumes fortgesetzt werden kann.
  • Das Kompetenzzentrum für Landwirtschaft und Pelztiere hat 2011 angegeben, dass Berichte über negative Auswirkungen für die Produktion von Nerzen - selbst bei einem Abstand von nur 200 Metern zu Windrädern - nicht vorliegen.“

Ein weiterer Aspekt, der in der Diskussion häufig aufgegriffen wird, sind die Ausführungen der Kinderärztin Nina Piepont aus den USA. Das LUBW führt in seinem Internetauftritt dazu aus:

„Es wird vorgebracht, Frau Dr. Nina Pierpont hätte in den USA den Nachweis erbracht, dass der Infraschall von Windenergieanlagen beim Menschen das sogenannte Windturbinen-Syndrom (WTS) auslösen könne. Dieses äußere sich in zwölf Hauptsymptomen: Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Tinnitus (Ohrpfeifen), Ohrendruck, Schwindel, Drehschwindel, Übelkeit, Sehstörungen, Herzrasen, Reizbarkeit, Konzentrations- und Erinnerungsprobleme sowie Panikattacken gekoppelt mit dem Gefühl, dass die inneren Organe pulsieren oder zittern. Stimmt das?

Antwort

Frau Dr. Nina Pierpont rief im März 2006 über das Internet Menschen, die in der Nähe von Windenergieanlagen leben und ihre gesundheitlichen Beschwerden ursächlich auf die Windenergieanlagen zurückführen, dazu auf, sich bei ihr zu melden. Sie befragte insgesamt 23 Personen telefonisch und erhielt von ihnen Informationen zu Symptomen von weiteren 15 Personen. Basierend auf den 23 Telefonaten schuf sie ein neues Krankheitsbild und nannte es „Windturbinen-Syndrom“, auf Englisch „Visceral Vibratory Vestibular Disturbance (abgekürzt, VVVD; das bedeutet „vibrationsbedingte Störung des Gleichgewichtsorgans“). Sie beschreibt dieses Krankheitsbild mit den oben genannten zwölf Hauptsymptomen, die stets in Kombination auftreten würden. Frau Dr. Pierpont veröffentlichte ihre Ergebnisse 2009 in einem knapp 300-seitigen, englischsprachigen Buch mit dem Titel „Wind Turbine Syndrom – A Report on a Natural Experiment“. Die Inhalte des Buches haben sich inzwischen weltweit verbreitet. Bei Anti-Windkraft-Kampagnen tritt Frau Dr. Pierpont als „Sachverständige“ auf.

Bei näherer Betrachtung zeigt sich, dass die Studie offensichtlich gravierende Mängel enthält. Schon die Vorgehensweise, lediglich auf der Grundlage von 23 Telefonaten ohne begleitende medizinische Untersuchungen ein neues Krankheitsbild mit zwölf Leitsymptomen zu entwickeln, mutet abenteuerlich an. Auch die gewagte These, die zwölf Symptome seien auf Infraschall zurückzuführen, ist wissenschaftlich nicht haltbar. Denn die Autorin hat keinerlei akustische Messungen vorgenommen und auch nicht näher dargelegt, wie es zu einer Störung des Gleichgewichtsorgans kommen soll. Ihre Schlussfolgerungen werden durch die Versuchsdaten in keiner Weise gestützt. Es verwundert daher nicht, dass die Arbeit bis heute in keiner wissenschaftlichen Fachzeitschrift veröffentlicht wurde. Das angebliche Krankheitsbild ist wissenschaftlich nicht anerkannt.

Fazit: Ein „Windturbinen-Syndrom“ gibt es nicht.“[6]

Ebenfalls diskutiert werden Studien von Prof. Alec Salt (Washington University). Auch hierzu bezieht das LUBW Stellung:

„Laut Prof. Alec Salt (Washington University, St. Louis, USA) kann unhörbarer Infraschall speziell von Windenergieanlagen gesundheitsschädlich sein. Die äußeren Haarzellen des Innenohrs seien empfindlich für Infraschall unterhalb der Wahrnehmungsschwelle und würden Nervenimpulse aussenden. Das Gehirn würde diese Nervenimpulse unbewusst wahrnehmen. Stimmt das?

Antwort

Es handelt sich hier um eine Einzelmeinung. Die Arbeiten von Prof. Alec Salt zum Thema Windenergie sind wissenschaftlich umstritten und wurden schon vielfach angegriffen, da sie spekulativ und nicht nachvollziehbar sind. Sie gelangen stets zu dem Ergebnis, dass Windenergieanlagen schlecht für die Gesundheit sein können.

Als Grundlage für seine Aussage verwendet Prof. Salt frühere Studien an Meerschweinchen, die starkem Infraschall ausgesetzt wurden. Er konnte nach eigenen Angaben vergleichsweise starke elektrische Impulse im Innenohr der Meerschweinchen an den äußeren Haarzellen messen. Dies sei ein Nachweis, dass tieffrequente Geräusche das Ohr der Meerschweinchen stark stimulieren. Prof. Salt vermutet, dass diese Erkenntnis auf den Menschen übertragbar sein könnte. Obwohl Menschen elektrische Impulse der äußeren Haarzellen nachweislich nicht hören bzw. wahrnehmen können, gäbe es nach seiner Ansicht mehrere denkbare negative Wirkungen von Infraschall. Hierzu gehörten z. B. eine Hörschwellenverschiebung, ein Überdruck in der Hörschnecke oder eine Stimulation des Unterbewusstseins. Dies könne möglicherweise zu Symptomen wie Pulsation, Unwohlsein, Stress, Unsicherheit, Gleichgewichtsstörungen, Schwindel, Übelkeit, "Seekrankheit", Tinnitus, Druckgefühl im Ohr, Schlafstörungen, Panik, Blutdruckanstieg und Konzentrationsstörungen führen.

Viele dieser beschriebenen Effekte lassen sich bei sehr hohen Infraschallpegeln im Bereich der Schmerzgrenze gut beobachten. Es ist jedoch weder plausibel noch nachgewiesen, dass tieffrequente Geräusche mit millionenfach kleineren Pegeln, wie sie durch Windenergieanlagen verursacht werden, zu solchen Symptomen führen können. Zudem sind diese Pegel mit den natürlichen Windgeräuschen und vielen Alltagsgeräuschen vergleichbar. Somit ist eine Relevanz der Ergebnisse von Prof. Salt für die Risikobewertung von Windkraftgeräuschen nicht erkennbar.“[7]

Die Bedenken bezüglich der Auswirkungen von Infraschall, bzw. das o.g. Windturbinen-Syndrom beschäftigt die Wissenschaft in psychologischer Hinsicht. Das Department of Psychological Medicine der University of Auckland in Neuseeland hat beispielsweise Studien über den sog. „Nocebo“-Effect geführt. Als Ergebnis wurde festgehalten, dass die Erwartung von Beeinträchtigungen durch Infraschall auch die erwarteten Symptome hervorrufen kann, ohne dass die Probanden tatsächlich tieffrequentem Schall ausgesetzt wurden.[8]

Beeinträchtigungen durch Infraschall sind daher insofern durchaus ernst zu nehmen, da nach den o.g. Ausführungen auch die Erwartung von Symptomen diese auslösen können.

Im Übrigen kann davon ausgegangen werden, dass Beeinträchtigungen durch tieffrequenten Schall in üblichen Entfernungen von 800 m zu den nächsten Wohngebäuden nicht ausgelöst werden. Gewisse Restzweifel bestehen allerdings aufgrund der nachwievor fehlenden belastbaren wissenschaftlichen Auseinandersetzungen mit den Auswirkungen von Infraschall auf den Menschen. Zweifel werden zudem auch an der Belastbarkeit der bisherigen Messmethoden geäußert. So werden Lärmmessungen gem. TA Lärm im freien vorgenommen, eine möglicherweise verstärkende Wirkung der Innenräume wird somit nicht erfasst. [9]

Fazit: In der Summe der vorliegenden Fakten zu den Auswirkungen von Infraschall, ausgelöst durch Windkraftanlagen, können die üblichen Abstände zwischen den geplanten Windkraftanlagen und den nächstgelegenen Wohnhäusern gemäß bay. Winderlass von 2011 als ausreichend erachtet werden. Erst bei deutlich niedrigeren Abständen können nach aktuellem Stand der Wissenschaft Beeinträchtigungen für den Menschen ausgelöst werden.

Aufgestellt:

23.07.2015

TB|Markert

i.A. Adrian Merdes

Dipl.-Ing. Raum- und Umweltplanung


[1] Bay. Landesamt für Umwelt und Bay. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: „UmweltWissen - Windkraftanlagen - beeinträchtigt Infraschall die Gesundheit?“, 2014

[2] ebenda

[3] „Tieffrequente Geräusche und Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen, Zwischenbericht über Ergebnisse des Messprojekts 2013-2014“

[4] Vgl.:http://www.welt.de/wirtschaft/energie/article137970641/Macht-der-Infraschall-von-Windkraftanlagen-krank.html(letzter Zugriff: 10.07.2015)

[5] http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/249729/danish-energy-agency.pdf?command=downloadContent&filename=danish-energy-agency.pdf (letzter Zugriff: 10.07.2015)

[6] Vgl.: http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/229961/  (letzter Zugriff: 10.07.2015)

[7] Vgl.: http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/231221/ (letzter Zugriff: 16.07.2015)

[8] Vgl.:  http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/wind-turbine-syndrome-krank-vor-angst-vor-infraschall-a-890407.html (letzter Zugriff: 10.07.2015)  i.V.m. http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/23477573 (letzter Zugriff: 10.07.2015)

[9] Vgl.:  http://www.welt.de/wirtschaft/energie/article137970641/Macht-der-Infraschall-von-Windkraftanlagen-krank.html(letzter Zugriff: 10.07.2015)

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