Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft getreten

Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft getreten

Änderung Baugesetzbuch, Planzeichenverordnung und Baunutzungsverordnung

Nach der ersten Lesung im Januar 2021 hat der Deutsche Bundestag nun am 7. Mai 2021 den Entwurf der Bundesregierung für ein Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen, und zwar in einer vom Bauausschuss modifizierten Fassung. Die Zustimmung des Bundesrates erfolgte in der Sitzung am 28. Mai. Nach der Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt am 22.6. nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten trat das Gesetz am 23. Juni 2021 in Kraft.

Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz werden das Baugesetzbuch, die Planzeichenverordnung und die Baunutzungsverordnung geändert. Positiv ist der neu eingeführte Gebietstyp Dörfliches Wohngebiet MDW, welcher insbesondere dem Strukturwandel durch Rückgang landwirtschaftlicher Betriebe in den Dorfgebieten Rechnung trägt.

Darüber hinaus wurden Erleichterungen zur Ausübung des Vorkaufsrechts für Kommunen sowie die Bedeutung von Grün und Freiraum als Bestandteil einer nachhaltigen Stadtentwicklung im BauGB verankert. So sehen die Neuregelungen zum BauGB in § 1 Absatz 6 vor, dass bei der Aufstellung von Bauleitplänen u.a. die ausreichende Versorgung mit Grün- und Freiflächen zu berücksichtigen ist.

Verlängert bzw. wieder eingeführt werden die Regelungen des § 13b BauGB zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen mit Befristung des Aufstellungsbeschlusses bis 31.12.2022. Mit der Einführung des § 13b, der zunächst bis zum 31.12.2019 befristet war, sind Siedlungserweiterungen im Anschluss an zusammenhängend bebaute Ortsteile im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wieder möglich.

Hier geht es zum Gesetzestext.

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