Chance genutzt, Potentiale aktiviert!

Chance genutzt, Potentiale aktiviert!

Der sachliche Teilflächennutzungsplan zur Nutzung der Windenergie in der Gemeinde Walting wurde ohne Prüfungserinnerungen genehmigt.

Mit der Öffnung der Schutzzone des Naturparks Altmühltal für die Windkraftnutzung im September 2013 ergaben sich auch für die vormals gänzlich im Landschaftsschutzgebiet gelegene Gemeinde Walting Möglichkeiten Potentiale zu aktivieren. Um die Nutzung der Windenergie nachhaltig zu steuern, hat die Gemeinde im April 2013 beschlossen, mit unserer Unterstützung einen sachlichen Teilflächennutzungsplan für die Windkraftnutzung aufzustellen. Das Bauleitplanverfahren wurde im August 2013 gestartet und konnte nun ein Jahr später, mit der Genehmigung des Landratsamtes Eichstätt am 22. August 2014 zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden.

Durch die Festlegung einer Konzentrationszone, kann die Windkraftnutzung in Walting nun gezielt umgesetzt werden. In der konfliktarmen Fläche können Windenergieanlagen konzentriert errichtet werden, wohingegen das übrige Gemeindegebiet freigehalten wird. So wird gewährleistet, dass Einwohner Waltings und der Nachbargemeinden, wie auch das Landschaftsbild, nicht unverhältnismäßig belastet werden.

Gerade im Bereich des Ortsteils Rapperszell und Sornhüll in der Nachbargemeinde Pollenfeld wurden durch die Öffnung des Naturparks zahlreiche Flächenpotentiale ermittelt. Ohne weitergehende Planungsanstrengungen bestünde die Gefahr einer Umzingelung insbesondere von Sornhüll. Um dieses Szenario zu verhindern, hat es sich die Gemeinde nicht leicht gemacht und sich dezidiert mit den Potentialen und Konflikten in den möglichen Flächen auseinander gesetzt. Insbesondere stellte sich die Frage, ob etwa eine Erhöhung der Siedlungsabstände über die gemäß TA Lärm einzuhaltenden Mindestabstände hinaus möglich und sinnvoll ist. Die Gemeinde hat sich bewusst für eine andere Lösung und die ermittelten Eignungsflächen im Gegenzug eingegrenzt, indem die nach ihrer Auffassung am besten geeignete Fläche als Konzentrationszone ausgewiesen wird und gleichzeitig die übrigen ermittelten Potentialflächen für die Windkraftnutzung ausgeschlossen werden. So kann in der ausgewiesenen Fläche nun ein gebündelter Windpark realisiert werden, ohne dass eine Verspargelung der Landschaft oder eine Umzingelung einzelner Ortsteile durch die Ausweisung mehrerer Kleinflächen zu befürchten ist.

Der wirksame sachliche Teilflächennutzungsplan Windkraft schafft Planungssicherheit für Kommune und mögliche Interessenten für die Errichtung von Windkraftanlagen. So sind für die ausgewiesene Konzentrationszone bereits jetzt Planungen für die Umsetzung eines Bürgerwindparks im Gange.

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