Die Energiewende stockt …

Die Energiewende stockt …

Bayern will bis Ende 2020 über 50 % Strom aus Erneuerbaren Energien gewinnen. Windkraft könnte dazu einen beträchtlichen Beitrag leisten.

Durch technologischen Fortschritt wird das Schwachwind geprägte Münchner Umland für die Windkraftnutzung zunehmend interessanter. Jedoch gerät der Ausbau der Windkraft immer wieder ins stocken, wie zuletzt durch die Aussage des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU): „Der Mindestabstand zwischen Siedlung und Windrad soll künftig zehnmal so groß sein wie die Höhe des Windrades, bei den neuen Rädern also gut zwei Kilometer.

Der Vorschlag das Bundesbaugesetzbuch dementsprechend zu ändern, teilt neben dem CSU-Chef unter anderem auch der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU). Frühestens am 20. September soll in einer Bundesratssitzung abgestimmt werden, ob die Gesetzesinitiative dem Bundestag vorgelegt werden soll.

Befragt äußerte sich Landschaftsarchitekt und Windkraftgutachter Peter Markert in der Süddeutschen Zeitung: „Am Beispiel Dillingen wurde untersucht, was passiert, wenn man den Abstand erhöht. Bereits bei 1000 Metern führe das zu einem nahezu flächendeckenden Ausschluss. Seehofers Vorstoß sei eine klassische Verhinderungsplanung. Hier klaffen politischer Gestaltungswille auf der einen Seite sowie rechtliche Grundlagen und Rechtsprechung weit auseinander“ (Süddeutsche Zeitung vom Montag, den 08. Juli 2013).

Die Stadtplaner und Landschaftsarchitekten von TB|Markert haben eine Vielzahl von Gemeinden im Münchner Umland bei der Identifizierung von Eignungsflächen zur Nutzung der Windkraft beraten und begleiten dort aktuell mehrere Verfahren zur Aufstellung sachlicher Teilflächennutzungspläne mit Darstellung von Konzentrationszonen für die Windkraft nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB.

Dabei dürfen die Gemeinden nach gängiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keine Verhinderungsplanung betreiben und müssen der Windkraft ausreichend Raum verschaffen. Schutzabstände von 800 Metern zu Wohnbauflächen, 500 Metern zu Gemischten Bauflächen und 300 Metern zu Gewerblichen Bauflächen gelten als ausreichend.

Sollte sich die Forderung von Horst Seehofer durchsetzen, Abstände von 2000 Metern zu Siedlungen einzuhalten, würde dies das erklärte Ziel der bayerischen Staatsregierung, bis Ende 2020 über 50 % Strom aus Erneuerbaren Energien zu gewinnen, wohl absolut in Frage stellen.

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