Eichstätt – Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft ohne Erinnerungen genehmigt

Eichstätt – Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft ohne Erinnerungen genehmigt

Die Stadt Eichstätt hat ihre Planungshoheit genutzt und innerhalb einer politisch anspruchsvollen Situation nach Inkrafttreten der Neuregelung für Abstände von Windkraftanlagen zu Wohnnutzung in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) das Aufstellungsverfahren eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes zur Steuerung der Windkraftnutzung erfolgreich abgeschlossen.

Das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung der BayBO verlief weitgehend parallel zum Aufstellungsverfahren des sachlichen Teilflächennutzungsplanes. Die Stadt Eichstätt hat sich von einer vormals anderslautende Entwurfsfassung der Gesetzesänderung und einer vorgreifenden Handlungsanweisung der Staatsregierung in ihrer planerischen Konzeption jedoch nicht beirren lassen. Die Ausweisung von Konzentrationszonen basiert auf belastbaren Kriterien, die auch dann noch aufrecht erhalten werden können, wenn sich die vielfach in Kritik geratene Neuregelung der Abstände von Windkraftanlagen zu Wohnbebauung in der BayBO als nicht rechtsbeständig herausstellen sollte.

Unabhängig von den Unwägbarkeiten des Gesetzgebungsverfahrens während der Planaufstellung, mussten verschiedene komplexe Fragestellungen im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt und in der kommunalen Abwägung behandelt werden.

Die Stadt Eichstätt liegt in Mitten des Altmühltals, dominiert von der Willibaldsburg, einem landschaftsprägenden Baudenkmal oberhalb einer markanten Altmühlschleife. Durch diese Lage und die historische Altstadt mit seinen bedeutenden Sakralbauten, besitzt Eichstätt eine überregionale Bedeutung für den Tourismus im Altmühltal. Die mit diesem Umstand einhergehende Verantwortung der Stadt war ein Kernaspekt der kommunalen Abwägung bei der Ausweisung von Windkraftflächen. Daneben waren insbesondere die im Stadtgebiet, aufgrund der topographischen Verhältnisse, stark variierenden Windverhältnisse für die Abwägung von großer Bedeutung. Aber auch die Belange der Nachbargemeinden hatten einen hohen Stellenwert.

Mit den ausgewiesenen Konzentrationszonen wird die Stadt nach umfassender Abwägung den zahlreichen betroffenen Belangen gerecht und kann der Nutzung der Windenergie substantiellen Raum zur Verfügung stellen.

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