Der Bayerische Windenergieerlass vom Dezember 2011 zur Förderung der Erneuerbaren Energien legte den Grundstein zur Nutzung der Windenergie in Landschaftsschutzgebieten sowie auch in Schutzzonen von Naturparken. Somit ist grundsätzlich die Errichtung von Windkraftanlagen im Naturpark Altmühltal zulässig.
Um die Windkraftnutzung im Naturpark Altmühltal mit den Belangen von Natur- und Landschaft sowie dem Tourismus in Einklang zu bringen, startete das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit das Modellprojekt „Standortfindung für Windkraftanlagen im Naturpark Altmühltal – Zonierungskonzept“. Ziel des Zonierungskonzeptes ist ein einheitlicher Umgang mit Windkraftanlagen innerhalb der Schutzzonen des Naturparks Altmühltal.
Im August 2013 beschloss der Gemeinderat Eitensheim zur räumlichen Steuerung der Errichtung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet einen sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft aufzustellen. Das Verfahren startete mit der frühzeitigen Beteiligung im Herbst 2013 und konnte nach nur einem Jahr zum Abschluss gebracht werden.
Der sachliche Teilflächennutzungsplan Windkraft wurde mit Bescheid des Landratsamtes Eichstätt vom 03.11.2014 gem. § 6 BauGB genehmigt. Die Genehmigung erfolgte ohne Auflagen und Erinnerungen. Der Genehmigungsbescheid wurde ortsüblich bekannt gemacht, der sachliche Teilflächennutzungsplan ist somit rechtswirksam.