Flächennutzungsplan Markt Dollnstein, Lkr. Eichstätt

Flächennutzungsplan Markt Dollnstein, Lkr. Eichstätt

Öffentliche Auslegung sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Flächennutzungsplan, 14. Änderung – Teilfortschreibung Wohnen und Digitalisierung:

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Der Markgemeinderat des Marktes Dollnstein hat in öffentlicher Sitzung am 17.06.2020 beschlossen den Flächennutzungsplan zu ändern (14. Änderung – Teilfortschreibung Wohnen und Digitalisierung).
Aufgrund des fortgeschrittenen Zeitlaufs seit der letzten Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (rechtswirksam seit dem 05.08.1981) müssen insbesondere für das Thema Wohnen die verfügbaren Flächenreserven für die zukünftige Entwicklung anhand geänderter Rahmenbedingungen neu geprüft und überarbeitet werden. Einhergehend wurden die bisherigen Änderungen digitalisiert und zeichnerisch zusammengeführt. Hierdurch soll eine zu-kunftsweisende Basis für die künftige städtebauliche und strukturelle Entwicklung der Marktgemeinde geschaffen werden.

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung, einschließlich der Begründung mit Umweltbericht, in der Fassung vom 09.02.2022, liegt in der Zeit vom 01.08.2022 bis einschließlich 16.09.2022 im Rathaus des Marktes Dollnstein (Papst-Viktor-Straße 35, Zimmer 4) während der allgemeinen Dienstzeiten (Mo.-Fr. 07:30 - 12:00 Uhr; Mi. zusätzlich 16:00 - 18:00 Uhr) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Zusätzlich steht der Vorentwurf auf der Internetseite der Marktgemeinde zur Einsichtnahme und zum Download bereit.

Unseren Kunden verhelfen wir zu Planungs- und Baurecht: zügig und rechtssicher. Die Basis unseres Handelns sind unsere Werte: Vertrauen, Verantwortung, Offenheit, Transparenz und Wertschätzung.

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