Die bundeseigene Bank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Kommunen bei der Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften mit einer so genannten Sonderfazilität "Flüchtlingseinrichtungen". Im Rahmen des bestehenden Förderprogramms IKK – Investitionskredit Kommunen werden Investitionskredite für den Neu- und Umbau, die Modernisierung, den Erwerb sowie die Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften zur Verfügung gestellt.
Mit dem IKK – Investitionskredit Kommunen erhalten Kommunen eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit durch einen Direktkredit von der KfW.
- bis 150 Mio. Euro Kredit pro Jahr
- flexibler Kreditrahmen
- Aufstockung der Kreditsumme möglich
- einfach Antragsabwicklung und schnellere Bereitstellung der Mittel
- Kombination mit öffentlichen Fördermitteln möglich
Weitergehende Informationen erhalten sie unter:
→ IKK - Investitionskredit Kommunen (Kredit 208)
→ IKK - Investitionskredit Kommunen - Merkblatt