Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE)

Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE)

Die Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) ist unter Berücksichtigung der geänderten Rechtsauffassung der EU-Kommission zum Beihilferecht neu aufgelegt worden, die aktualisierte Förderrichtlinie trat an 01.03.2015 in Kraft.

Von einer Förderung im Rahmen des RÖFE-Programms können touristische Infrastruktureinrichtungen kommunaler Körperschaften, wie etwa Informationszentren, Tourismusämter, Kurparks und Veranstaltungszentren profitieren. Unter bestimmten Voraussetzungen, können daneben auch Modernisierungsmaßnahmen und Generalisierungsmaßnahmen von Häusern des Gastes, Hallenbädern oder Kurhäusern bezuschusst werden.

Die aktualisierte Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) können Sie hier herunterladen.

Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Medien, Energie und Technologie.

Unseren Kunden verhelfen wir zu Planungs- und Baurecht: zügig und rechtssicher. Die Basis unseres Handelns sind unsere Werte: Vertrauen, Verantwortung, Offenheit, Transparenz und Wertschätzung.

Kunden über uns

Cookie-Einstellungen