Neue Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Ankündigung der Auslegung durch ortsübliche Bekanntnmachung (BVerwG, Urteil vom 06.06.2019, 4 CN 7.18)
Klarstellung zum Inhalt der Bekanntnmachung bei Arten umweltbezogener Informationen:
- § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB verlangt keine Angaben zur Art der jeweiligen Informationsquelle.
- Die Gemeinde darf grundsätzlich die Themenblöcke oder Schlagworte aufgreifen, die die Informationsquelle selbst benutzt.