Inhalte sind:
- Nutzung bereits überbauter Flächen bzw. vorhandener Siedlungsansätze im Außenbereich für Wohnungsbau unter Wahrung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs, erleichterte Nutzungsänderung bzw. Ersatz durch Neubauten in Bereichen mit bereits vorhandener Wohnbebauung in Abhängigkeit vom Wohnbedarf; Änderung §§ 35 und 245 b Baugesetzbuch
- Durch die vorgeschlagene Änderung wird die Regelung für den Ersatzbau gelockert. Das Tatbestandsmerkmal des „das Bild der Kulturlandschaft prägenden Gebäudes“ entfällt.
- Zur Förderung insbesondere auch von jungen Familienmitgliedern soll ein zusätzliches Wohngebäude z.B. auf der (ehemaligen) landwirtschaftlichen Hofstelle ermöglicht werden.
Kommentar: Ob das wirklich gut ist?