Zum geplanten Vorhaben „Kiesabbau und Herstellung eines Landschafts- und Natursees“ wurden die Einwendungen Privater und die Stellungnahmen der beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange am Landratsamt Donau-Ries in einem Erörterungstermin am 12. August 2015 behandelt.
Teilnahmeberechtigt an dem Erörterungstermin war jeder vom Plan Betroffene und alle, die im Verfahren wirksam Einwendungen erhoben haben (Einwendungsführer), sowie deren gesetzliche Vertreter und Bevollmächtigte.
Die wirksam erhobenen Einwendungen der Einwendungsführer werden im weiteren Verfahren auch dann im Rahmen der Entscheidungsfindung berücksichtigt, wenn diese nicht am Erörterungstermin teilgenommen haben.
Anschließend wird die Behörde einen Planfeststellungsbeschluss erlassen.