Die Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 25 Abs. 3 VwVfG ist auf freiwilliger Basis ausgerichtet. Demnach soll ein geplantes privates oder öffentliches Vorhaben, das nicht unwesentliche Auswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl von Dritten haben kann, so frühzeitig bekannt gemacht werden, dass Einwendungen und Anregungen aus der Bevölkerung, von Trägern öffentlicher Belange und sonstiger Beteiligter im anschließenden Verwaltungsverfahren noch vor der förmlichen Antragseinreichung oder Planeinreichung berücksichtigt werden können.
Am kommenden Montag, den 24. August 2015 findet um 19:00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum geplanten Vorhaben im Bürgerhaus des Marktes Burgheim statt.