Neuaufstellung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan, einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und ergänzenden Themenkarten, jeweils in der Fassung vom 31.01.2022, liegt in der Zeit vom 09. Mai 2022 bis einschließlich 17.06.2022 in der Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach-Tuchenbach (Vacher Str. 25, 90587 Obermichelbach, Zimmer 1.9, Bauamt) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Zusätzlich steht der Vorentwurf auf der Internetseite der Gemeinde Tuchenbach zur Einsichtnahme und zum Download bereit.