Neuaufstellung Flächennutzungsplan Stadt Bad Frankenhausen, Lkr. Kyffhäuserkreis

Neuaufstellung Flächennutzungsplan Stadt Bad Frankenhausen, Lkr. Kyffhäuserkreis

Öffentliche Auslegung sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Neuaufstellung Flächennutzungsplan:

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Der Flächennutzungsplan Bad Frankenhausen, als baurechtliches Instrument der vorbereitenden Bauleitplanung, ist ein wichtiger Bestandteil der städtebaulichen Entwicklung und bedarf nach ca. 27 Jahren (wirksam seit 1995) einer Überarbeitung. Seit der Aufstellung des wirksamen Flächennutzungsplans haben sich viele Rahmenbedingungen geändert, zudem hat sich das Stadtgebiet Bad Frankenhausens durch die Eingemeindungen der Ortsteile Udersleben, Esperstedt, Ringleben und Ichstedt vergrößert. Mit dem Ziel, ein belastbares und für das gesamte Stadtgebiet geltendes Planwerk als Grundlage für die städtebauliche Entwicklung vorhalten zu können, hat der Stadtrat beschlossen den Flächennutzungsplan neu aufzustellen.

Der Entwurf des Flächennutzungsplans, einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und ergänzenden Themenkarten, jeweils in der Fassung vom 07.04.2022, liegt in der Zeit vom 27.06.2022 bis einschließlich 29.07.2022 im Rathaus der Stadt Bad Frankenhausen (Stadtverwaltung Bad Frankenhausen, Bauamt, Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen) während der allgemeinen Dienstzeiten zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Zusätzlich steht der Vorentwurf auf der Internetseite der Stadt zur Einsichtnahme und zum Download bereit.

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