Entsprechend der Vorgaben des Gewässerpflegeplans von 1993 soll mittels landschaftspflegerischer Maßnahmen die Durchgängigkeit des Gewässers hergestellt werden. Die ökologische Qualität im Untersuchungsraum soll verbessert werden und die an den Graben angrenzenden Bereiche im Untersuchungsgebiet sollen aufgewertet werden. Sedimentverfrachtungen sollen vermieden, zumindest aber vermindert werden. Mittels Bayerischer Kompensationsverordnung (BayKompV) wurden diese ökologischen Aufwertungen am Graben bilanziert und dargestellt.
Mit Bescheid vom 29.07.2015 wurde das Vorhaben gemäß § 68 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) von Seiten des Umweltamtes Nürnberg genehmigt, nachdem die Planung am 27.01.2015 dem Naturschutzbeirat der Stadt Nürnberg vorgestellt wurde.