Solar - Förderung in benachteilitgen Gebieten

Solar - Förderung in benachteilitgen Gebieten

Verordnung über Gebote für Photovoltaik - Freiflächenanlagen beschlossen

Bereits am 7. März 2017 hat die Bayerische Staatsregierung eine Verordnung über Gebote für Photovoltaik - Freiflächenanlagen beschlossen.

Laut Energiemisterin Ilse Aigner soll damit in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten die Förderung zur Errichtung von Photovoltaik - Anlagen auf Acker- und Grünlandflächen ermöglicht werden.

Dies wäre mit der 2017 in Kraft getretenen Novelle des Erneuerbaren - Energien - Gesetzes (EEG) allein nicht möglich; das EEG lässt Förderung nur zu, wenn diese Anlagen auf versiegelten Flächen, 110 m breiten Randstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen oder Konversionsflächen errrichtet werden. Auf diesen Flächen wurden in den letzten Jahren bereits eine große Anzahl an Anlagen errichtet.

Nun schafft Bayern mit dieser Verordnung als eines der ersten Bundesländer überhaupt die Möglichkeit, die Flächenkulisse für Photovoltaik - Anlagen zu erweitern. Damit erhöhen sich die Wettbewerbschancen in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur zum Zuge zu kommen und Strukturschwache Gebiete zu stärken.

Allerding: Um den Flächenverbrauch auf einem verträglichen Maß zu halten, dürfen nur 30 Anlagen pro Jahr genehmigt werden.

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