Staatsregierung startet kommunales Wohraumförderprogramm

Staatsregierung startet kommunales Wohraumförderprogramm

Die Bayerische Staatsregierung hat mit dem Wohnungspakt Bayern ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, um bezahlbaren Wohnraum für Einkommensschwache und Flüchtlinge zu schaffen. Das Programm ist Teil des Sonderprogramms zur Bewältigung der Flüchtlingskrise und besteht aus drei Säulen: ein staatliches Sofortprogramm, einem kommunalen Förderprogramm sowie einer staatlichen Wohnungsbauförderung.

Für die zweite Säule, der Förderung kommunalen Wohnraums kommt gemäß Richtlinie in Frage:

♦  Schaffung von Mietwohnraum durch Neubau, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden,

♦ Modernisierung bestehenden Wohnraums,

♦  Erwerb von Grundstücken oder von leer stehenden Gebäuden zur Durchführung vorgenannter Maßnahmen,

♦  vorbereitende planerische Maßnahmen, wie z.B. Wohnraumkonzepte, Fachgutachten, Wettbewerbe.

Hervorzuheben ist der vierte Punkt, demzufolge auch vorbereitende Planungen zur Bereitstellung von Wohnraum förderfähig sind. Bis 2019 sollen in Bayern insgesamt 28.000 neue staatlich geförderte Mietwohnungen entstehen. Das kommunale Förderprogramm umfasst für 4 Jahre, beginnend ab 2016, pro Jahr 150 Millionen Euro.

Weiter Informationen sowie die geltende Richtlinie finden Sie unter:

www.wohnungspakt.bayern.de

Unseren Kunden verhelfen wir zu Planungs- und Baurecht: zügig und rechtssicher. Die Basis unseres Handelns sind unsere Werte: Vertrauen, Verantwortung, Offenheit, Transparenz und Wertschätzung.

Kunden über uns

Cookie-Einstellungen