Für die zweite Säule, der Förderung kommunalen Wohnraums kommt gemäß Richtlinie in Frage:
♦ Schaffung von Mietwohnraum durch Neubau, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden,
♦ Modernisierung bestehenden Wohnraums,
♦ Erwerb von Grundstücken oder von leer stehenden Gebäuden zur Durchführung vorgenannter Maßnahmen,
♦ vorbereitende planerische Maßnahmen, wie z.B. Wohnraumkonzepte, Fachgutachten, Wettbewerbe.
Hervorzuheben ist der vierte Punkt, demzufolge auch vorbereitende Planungen zur Bereitstellung von Wohnraum förderfähig sind. Bis 2019 sollen in Bayern insgesamt 28.000 neue staatlich geförderte Mietwohnungen entstehen. Das kommunale Förderprogramm umfasst für 4 Jahre, beginnend ab 2016, pro Jahr 150 Millionen Euro.
Weiter Informationen sowie die geltende Richtlinie finden Sie unter: