Trotz Ablehnung im Bundesrat: Gesetzentwurf zu Mindestabständen von Windkraftanlagen wird dem Landtag vorgelegt

Trotz Ablehnung im Bundesrat: Gesetzentwurf zu Mindestabständen von Windkraftanlagen wird dem Landtag vorgelegt

Nach der heutigen Kabinettsitzung (27.05.2014) soll auf Landesebene der Mindestabstand einer Windkraftanlage zu einem Wohngebiet festgelegt werden – bis zum zehnfachen der Höhe der jeweiligen Anlage. Ausnahmen kann eine Kommune über Bebauungspläne zulassen.

Weitergehende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung.

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