Weg frei für Windkraft im Höhenkirchner Forst

Weg frei für Windkraft im Höhenkirchner Forst

Das Landratsamt München hat den sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn genehmigt.

Mit der Entwicklung immer höherer Windenergieanlagen sind für Projektentwickler und Investoren auch Regionen in Bayern interessant geworden, in denen aufgrund ihrer verhältnismäßig geringen Windgeschwindigkeiten bislang nur wenige Windkraftanlagen errichtet wurden.

Die in der Münchner Schotterebene gelegene Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn hat mit Unterstützung der Stadt- und Landschaftsplaner von TB|Markert den Weg für eine städtebaulich geordnete Entwicklung von Windkraftanlagen geebnet.

Bereits 2012 hatte die Gemeinde den Beschluss für die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes zur Windkraftnutzung gefasst. Mit Bescheid vom 13. Februar 2014 wurde das Planwerk etwa 2 Jahre nach Fassung des Aufstellungsbeschlusses genehmigt.

Besonderes Augenmerk legte die Gemeinde auf eine adäquate und transparente Berücksichtigung der Siedlungsbereiche. Die zusammengewachsenen Ortsteile Höhenkirchen und Siegertsbrunn weisen unterschiedliche Siedlungsformen zwischen landwirtschaftlich geprägten Dorfgebieten in Siegertsbrunn und dem von Wohnnutzung dominierten Höhenkirchen auf. In beiden Ortsteilen und auch in den angrenzenden Nachbargemeinden sind zudem reine Wohngebiete zu finden, sodass hier große Abstände notwendig sind. Unter Erhalt der landschaftsbildprägenden Waldränder der Rodungsinsel verbleiben ausschließlich Flächenpotentiale im Höhenkirchner Forst. Sämtliche Flächen liegen weit entfernt von den nächsten zusammenhängenden Siedlungsbereichen. Um jedoch eine Verspargelung der Landschaft und ein Umzingelung von Siedlungsbereichen zu vermeiden, hat sich die Gemeinde auf einen weitgehend zusammenhängenden Bereich von 3 Konzentrationszonen entlang der Hochspannungsfreileitung im Höhenkirchner Forst festgelegt. Das südliche Gemeindegebiet und somit der Blick auf die Alpen bei Föhnlage kann somit freigehalten werden. Gleichzeitig werden große Flächenpotentiale für die Windkraftnutzung bereitgestellt.

Der nun wirksame sachliche Teilflächennutzungsplan Windkraft schafft die Voraussetzungen zur kommunalen Umsetzung der Energiewende. Durch die hohen Abstände zu den nächsten zusammenhängenden Siedlungen ist die Gemeinde auch vor dem Hintergrund der geplanten Neuregelung in der Bay. Bauordnung für die Abstände von Windkraftanlagen gewappnet. Über die zukünftige Abstandsregelung von Windkraftanlagen halten wir Sie auf unserer Homepage mit aktuellen Informationen und fachlichen Einschätzungen auf dem Laufenden.

Unseren Kunden verhelfen wir zu Planungs- und Baurecht: zügig und rechtssicher. Die Basis unseres Handelns sind unsere Werte: Vertrauen, Verantwortung, Offenheit, Transparenz und Wertschätzung.

Kunden über uns

Cookie-Einstellungen