Workshop zur Stadtentwicklung von Teublitz

Workshop zur Stadtentwicklung von Teublitz

Bürgermeisterin Maria Steger hat vergangenen Samstag zu einer Bauausschuss-Sitzung der „besonderen Art“ eingeladen. Stadträte und Mitarbeiter der Verwaltung trafen sich im Gasthaus Hintermeier zu einem Workshop, in dem es um die zukünftige Stadtentwicklung von Teublitz ging.

Für die Zielsetzung der zukünftigen Stadtentwicklung standen auf der Tagesordnung die Punkte „Wohnbaulandentwicklung“, „Gewerbeflächen“, „Neue Mitte“ und die geplante „Umgehungsstraße“.

Im vorgeschalteten öffentlichen Teil der Sitzung informierten wir das Gremium zunächst über den geplanten Ablauf für eine Neuausstellung bzw. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan. Anschließend wurde die Bestandsanalyse für eine räumliche Entwicklung von Teublitz, die demographischen Rahmenbedingen sowie die vorhanden Innenentwicklungspotentiale erläutert.

Aus dem aktuellen Bestand der Verordnungen sowie aus den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ergeben sich sowohl Flächen, die für eine Siedlungsentwicklung grundsätzlich nicht in Frage kommen (Ausschlussflächen) als auch Flächen mit Raumwiderstand (Restriktions- bzw. Prüfflächen). In Karten wurden die ermittelten Restriktionen nach den Themen „Gewässer und Abbau“, „Natur und Landschaft“, „Infrastruktur“, „Waldfunktion“ und „Topographie“ farblich dargestellt. So schließen z. B. der umfangreiche Überschwemmungsbereich der Naab, Landschaftsschutzgebiete am Premberger/Münchshofener Berg oder zahlreiche Biotope eine mögliche Bebauung kategorisch aus. Etwa 10 % des Stadtgebietes sind in der Summe außerhalb der ermittelten Ausschluss- und Restriktionsflächen für eine weitere Siedlungsentwicklung geeignet.

Der anschließende Informationsblock umfasste die demographischen Rahmenbedingungen, Bevölkerungsentwicklung, Baulandbedarf und vorhandene Potentiale im Stadtgebiet Teublitz. Die Bevölkerungsentwicklung der Stadt Teublitz ging kontinuierlich seit dem Jahre 2004 von 7494 Einwohner bis Ende 2014 auf 7257 Einwohner zurück. Nach einer Bevölkerungsprognose mit zugrunde liegenden Daten aus dem Jahr 2012 wird zum Jahre 2030 in Teublitz ein Bevölkerungsrückgang auf 7020 (ausgehend von 7350 im Jahr 2012) prognostiziert, während in Maxhütte-Haidhof und Burglengenfeld ein Wachstum prognostiziert wird.

Dies ist für den zu erwartenden Wohn- bzw. Baulandbedarf der Stadt von großer Bedeutung, denn jegliche Neuausweisung von Flächen ist aufgrund des Flächensparprinzips und des Vorrangs der „Innenentwicklung“ detailliert zu begründen. Für die Berechnung des Bedarfs sind neben der Entwicklung der Einwohnerzahlen auch die Entwicklung des Wohnflächenbedarfs und die tatsächliche Nachfrage nach Bauplätzen bzw. Wohnbauland von Bedeutung. Um einen entsprechenden Neubedarf zu ermitteln, sind zunächst die vorhandenen Innenentwicklungspotentiale zu prüfen. Darum wurde von Seiten der Verwaltung kürzlich eine umfangreiche Befragung bei allen Eigentümern von Baulücken bzw.  Bauerwartungsland durchgeführt. In dem Rahmen  wurde insbesondere geklärt, in wie weit eine Abgabebereitschaft bezüglich dieser Grundstücke von Seiten der Eigentümer besteht, damit diese für Bauinteressenten bzw. für eine künftigen Erschließung auch genutzt werden können.

Von den insgesamt 209 Baulücken werden derzeit 25 Flächen zum Kauf angeboten, wobei einige davon nur teilweise erschlossen oder mit unterschiedlichen „Einschränkungen“ (Überschwemmungsbereich, Geh- und Fahrtrechten, Bauverpflichtungen) belastet sind.

Mögliche Flächen zur Weiterentwicklung sind im Anschluss an die grundlegenden Ausführungen von den Sitzungsteilnehmern in drei Arbeitsgruppen,  aufgeteilt nach Ortsteilen, genauer betrachtet bzw. bewertet worden. Einige Grundstücke wurden dabei neu ins Auge gefasst, währenddessen die Ausschussmitglieder bei so manchen Flächen vor der Entscheidung standen,  bisherige Wohnbauflächenreserven eventuell nicht mehr weiter zu verfolgen und aus dem Flächennutzungsplan herauszunehmen. 

Aber auch Themen mit einer langfristigeren Perspektive, wie die „Neue Mitte“ des Städtedreiecks und die Trassen der geplanten Umgehungsstraßen sorgten für konstruktive Diskussionen. Die künftigen Entwicklungsmöglichkeiten sind dabei immer auch im gegenseitigen Zusammenhang zu sehen.

Die Ergebnisse dieses Workshops werden nun vom Planungsbüro TB Markert dokumentiert und als Empfehlung für eine Entscheidung im Stadtrat zusammengefasst.

Über die Entscheidung, ob in ein förmliches Bauleitplanverfahren eingestiegen wird, um die geplanten Änderungen auch umzusetzen, entscheidet das Stadtratsgremium nach Abschluss der vorbereitenden Beratungen. Im Rahmen eines solchen Fortschreibungsverfahrens des Flächennutzungsplans wird neben den Fachstellen und Trägern öffentlicher Belange auch mehrfach die Öffentlichkeit beteiligt. Wird ein Planentwurf vom Stadtrat gebilligt, sollen die wichtigsten Fachstellen noch vor Einleitung eines förmlichen Bauleitplanverfahrens gehört werden.

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