Leistungen

Tätigkeitsfeld Landschaftsarchitekten

Die Stadtplaner und Landschaftsarchitekten von TB|MARKERT entwickeln Landschaftspläne, Bebauungspläne und Flächennutzungspläne als Projekte der Bauleitplanung. Ebenso bearbeiten die interdisziplinären Teams aus Stadtplanern und Landschaftsarchitekten sowie externen Fachgutachtern landschaftspflegerische Begleitpläne als Projekte zur Plangenehmigung und Planfeststellung.

Das Tätigkeitsfeld der Landschaftsarchitekten vom Planungsbüro TB|MARKERT ist heute so vielfältig wie die Aufgaben, die sich durch die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Veränderungen in Bayern ergeben. Es beinhaltet die Erfassung und Bewertung der Naturgüter (Vegetationsbestände, Biotope, Habitate von Tier- und Vogelarten und die natürlichen Ressourcen, Gewässer, Boden, Luft und Klima); weiterhin gehört die Konfliktanalyse und die Entwicklung pragmatischer Lösungen für die Aufgabenstellung zum typischen Tätigkeitsbereich der Landschaftsarchitekten in Bayern. Dazu kommt die EDV-gestützte graphische und redaktionelle Aufbereitung der Ergebnisse in jeder Teilphase eines Projektes, um mit ansprechenden Bildern knapp gefassten Texten einen breiten Kreis von Trägern öffentlicher Belange, Bürgern und Betroffenen transparent, fachlich fundiert, dabei gut verständlich zu informieren und in das Beteiligungsverfahren einzubinden. Ein weiterer Teilbereich des Arbeitsfeldes der Landschaftsarchitekten in Bayern ist die Moderation und Beratung bei der Durchführung von Genehmigungsverfahren am besten in einem frühen Stadium der Planungsprozesse zur Vermeidung und Minimierung von Konflikten bei gegensätzlichen Zielsetzungen der Belange.

Die interdisziplinären Planungsteams sind daher immer auch mit Landschaftsarchitekten bzw. Landschaftsplanern besetzt.

Mit dem regionalen Fokus auf Bayern bearbeiten die Landschaftsarchitekten von TB|MARKERT zum einen landschaftsplanerische Projekte nach §§ 23-27 HOAI sowie Genehmigungsplanungen für den Abbau von Rohstoffen (§ 41 HOAI).

Dabei lassen sich die Landschaftspflegerischen Leistungen als Hauptaufgabenfelder der Landschaftsarchitekten im Planungsbüro TB|MARKERT im Freistaat Bayern unter folgenden Leistungsbildern der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) fassen:

  • Landschaftsplan (§ 23 HOAI)
  • Grünordnungsplan (§ 24 HOAI)
  • Landschaftsrahmenplan (§ 25 HOAI)
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan (§ 26 HOAI)
  • Pflege- und Entwicklungsplan (§ 27 HOAI)

Der vorbeugende Umweltschutz, d.h. der Schutz der natürlichen Ressourcen und die Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft, steht bei allen Planungen der Landschaftsarchitekten und Landschaftsplaner von TeamBüro Markert im Vordergrund.

Zur Entwicklung von Lösungen für die komplex vernetzten Aufgabenstellungen der Stadt- und Landschaftsplanung in Bayern arbeiten Landschaftsarchitekten und Stadtplaner von TB|MARKERT in interdisziplinären Teams, übernehmen die Leitung fachübergreifender Arbeitsgruppen und lenken Planungsprozesse in Bayern.

Nicht nur kreative Aufgaben, wie klassische Entwurfstätigkeiten und konzeptionelle Fachplanungen, übernehmen die Landschaftsarchitekten vom Planungsbüro TB|MARKERT, auch die Lenkung komplexer städtebaulicher Entwicklungen spielt in Bayern eine immer größere Rolle. Dabei ist die Auseinandersetzung mit den behördlichen Vorschriften in Bayern ein wichtiger Bestandteil: Landschaftsarchitekten und Stadtplaner entwickeln und bearbeiten Projekte der Bauleitplanung wie Landschaftspläne und Flächennutzungspläne. Ebenso erstellen die Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Landschaftspflegerische Begleitpläne zur Plangenehmigung bzw. zur Planfeststellung (z.B. im Straßenbau).

Das Planungsbüro TeamBüro Markert bietet ein breites Spektrum an Planungsleistungen in Bayern. Die Landschaftsarchitekten und Stadtplaner stehen Kommunen, Fachbehörden, privaten Investoren, Unternehmen und Bürgern beratend und planend zur Seite.

Die Landschaftsarchitekten und Landschaftsplaner von TB|MARKERT unterstützen Sie insbesondere bei der Erarbeitung von:

  • Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
  • Umweltprüfung in der Bauleitplanung (Umweltbericht)
  • Artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
  • Kompensationsflächenkonzept / Ökokonto
  • Ökologische Fachplanung
  • Abbauplanung und Rekultivierung
  • Flächennutzungsplan
  • Bebauungsplan
  • Gutachten für Windkraft und Solar
  • Moderation von Planungsprozessen
  • Beratung
  • Landschaftsplan
  • Grünordnungsplan
  • Umweltbericht
  • Eingriffs- und Ausgleichsplan

Unseren Kunden verhelfen wir zu Planungs- und Baurecht: zügig und rechtssicher. Die Basis unseres Handelns sind unsere Werte: Vertrauen, Verantwortung, Offenheit, Transparenz und Wertschätzung.

Kunden über uns

Cookie-Einstellungen