Grünordnungsplan

Der Grünordnungsplan – die konkrete Ebene der Landschaftsplanung

Der Grünordnungsplan bietet für den besiedelten Bereich differenzierte freiraumplanerische, naturschutzfachliche sowie städtebauliche Beiträge und umfasst damit die Summe landschaftsplanerischer Aussagen auf der Ebene der Bebauungsplanung. Daher kann der Grünordnungsplan als die "konkrete Ebene der Landschaftsplanung" verstanden werden.

Das Wesen und der Inhalt des Grünordnungsplans

Der Grünordnungsplan ist in Bayern gemäß § 11 BNatSchG in Verbindung mit Art. 4 BayNatSchG von der Gemeinde als Träger der Bauleitplanung aufzustellen, sobald und soweit dies aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist.

Analog zur Zweistufigkeit der Bauleitplanung werden die landschaftsplanerischen Beiträge in den kommunalen Landschaftsplan, der auf Ebene des Flächennutzungsplans steht, und den Grünordnungsplan, welcher der Ebene des Bebauungsplans zugeordnet ist, unterschieden. So hat der Landschaftsplan entsprechend dem Flächennutzungsplan i.d.R. nur Behördenverbindlichkeit, d. h. ausschließlich öffentliche Stellen sind i.d.R. an die Aussagen und Darstellungen des Plans gebunden. Der Grünordnungsplan hingegen entfaltet in Bayern durch Integration in den Bebauungsplan Rechtsverbindlichkeit gegenüber jedermann (§§ 8, 10, 12 BauGB). Er hat sich als wirksames Instrument der Landschaftsplaner auf Bebauungsplanebene bewährt.

Die Aufgaben und Inhalte des Leistungsbildes Grünordnungsplan sind in den §§ 9 und 11 BNatSchG geregelt. Die Hauptaufgabe besteht demgemäß darin die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Planungsraum zu konkretisieren. Dies erfolgt durch Festsetzungen und zeichnerische Darstellungen im Grünordnungsplan. So werden bspw. wesentliche Festsetzungen zur Nutzung von öffentlichen und privaten Grünflächen, von Flächen für Freizeit und Erholung wie auch zum Erhalt von Vegetations- und Baumbeständen getroffen und als Bestandteile in den Bebauungsplan aufgenommen.

Leistungsbild § 24 HOAI: Grünordnungsplan

Der Grünordnungsplan wird durch die Landschaftsplaner von TB|MARKERT überlicherweise im Maßstab 1:1.000 erarbeitet, der räumliche Umgriff umfasst einen Teilbereich des Gemeindegebiets, zumeist den Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder Teile eines Bebauungsplanes.

Auf der Ebene des Grünordnungsplans kann durch den Landschaftsplaner weitgehend die Bewältigung der Eingriffsregelung erfolgen, da die Eingriffsplanung in einer hinreichend konkreten Form vorliegt. Daher kann der Landschaftsplaner im Grünordnungsplan die Eingriffsfolgen, Hinweise zur Vermeidung von Beeinträchtigungen und die Ausgleichsmaßnahmen darstellen.

Das Leistungsbild Grünordnungsplan ist in § 24 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) festgesetzt und in vier Leistungsphasen unterteilt, die vom Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfanges bis hin zur Ausarbeitung einer abgestimmten, genehmigungsfähigen Fassung reichen.

Erfahrungen der Landschaftsplaner von TB|MARKERT im Leistungsbild Grünordnungsplan

Die Landschaftsplaner von TB|MARKERT haben langjährige Erfahrung bei der Ausarbeitung von Grünordnungsplänen. Auf eine Vielzahl von erfolgreichen ausgearbeiteten Grünordnungsplänen (eigenständige Grünordnungspläne, Angebotsbebauungspläne, vorhaben- und projektbezogene Bebauungspläne mit integrierten Grünordnungsplänen) können die Landschaftsplaner von TB|MARKERT hierbei verweisen.

Zudem zeichnet sich TB|MARKERT durch seine interdisziplinäre Zusammensetzung aus: Landschaftsplaner, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner arbeiten Hand in Hand. Dadurch können sie Gemeinden nicht nur die Aufstellung von einem Grünordnungsplan durch den Landschaftplaner bieten, sondern sämtliche Leistungen im Feld der Bauleitplanung erfüllen, die mit dem Grünordnungsplan verbunden sind. Dies bietet entscheidende Vorteile für die Planung, da die Stadt- und Landschaftsplaner von der Flächennutzungsplanänderung bis hin zur Bewältigung der Eingriffsregelung oder Erarbeitung des Umweltberichtes eine in enger Zusammenarbeit konzipierte, aufeinander abgestimmte Lösung der Planungsaufgaben liefern können.

Referenzen der Landschaftsplaner von TB|MARKERT zum Leistungsbild Grünordnungsplan

Die Landschaftsplaner von TB|MARKERT haben schon viele Gemeinden bei der Ausarbeitung von Grünordnungsplänen begleitet und diesen zu einer gelungenen Planung verholfen:

Im Auftrag der Stadt Roth erarbeiten die Landschaftsplaner von TB|MARKERT den integrierten Grünordnungsplan für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Erweiterung eines Fachmarktzentrums. Neben der Ausarbeitung des Grünordnungsplans führten die Landschaftsplaner von TB|MARKERT hierbei auch die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß UVPG und wirkten an der Vorbereitung der Abwägung zu den Grünordnungsplan betreffenden Stellungnahmen mit.

Für die Gemeinde Apfeltrach erarbeitete TB|MARKERT einen Innerortsbebauungsplan. Unter dem Leitsatz "Erhalt von Dorfstruktur und Baukultur" kam, begleitet von einem informellen Bürgerbeteiligungsprozess neben der Gestaltsicherung durch örtliche Bauvorschriften auch der Grünordnungsplanung eine gewichtige Rolle zu.

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