Kommunaler
Landschaftsplan

Kommunaler Landschaftsplan – Fachplan des Naturschutz und der Landschaftspflege

Der Kommunale Landschaftsplan wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und ist das Instrument des Naturschutz und der Landschaftspflege auf Ebende der Gemeinden und Städten. Er orientiert sich an den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Die inhaltlichen und räumlichen Erfordernisse und die daraus resultierenden und abgeleiteten Maßnahmen für den Naturschutz und die Landschaftspflege werden dargestellt.

Gesetzlicher Rahmen und Rechtswirkung

  • Berücksichtigung von Belangen des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere des Naturhaushaltes, des Wassers, der Luft, des Bodens sowie des Klimas in den Bauleitplänen (§ 1 Abs. 5 und Abs. 6 (7) BauGB).
  • Darstellung der örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in kommunalen Landschaftsplänen als Bestandteile der Flächennutzungspläne (Art. 4 Abs. 2 BayNatSchG).
  • Aufstellung erfolgt, sobald dies aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist, i.d.R aber immer bei einer Neuaufstellung des Flächennutzungsplans.
  • durch Integration des Landschaftsplanes in den Flächennutzungsplan ist er in die Rechtsvorschriften und das Aufstellungsverfahren des FNP eingebunden.
  • Landschaftsplan besitzt gleiche Rechtswirkung wie Flächennutzungsplan, d. h. Darstellungen sind i.d.R. verbindlich für Gemeinde und Träger öffentlicher Belange, nicht jedoch für Privatpersonen.
  • Entwicklung der Grünordnungspläne aus dem Landschaftsplan mit Festsetzungen, die für jedermann bindend sind.

Ziele und Inhalte des Landschaftsplanes

Kommunale Landschaftsplanung als vorrangig landschaftsökologische Planung hat drei Funktionen:

  • Rahmenplanung für die Entwicklung von Bebauung, Verkehr und sonstigen Flächennutzungen; damit  wird eine bestmögliche Sicherung der ökologischen Grundlagen und Strukturen im Gemeindegebiet gewährleistet.
  • Fachplanung für Lage, Größe, räumliche Ausbildung und Ausstattung von Freiräumen, insbesondere für Zwecke des Naturschutzes, der freiraumbezoge­nen Freizeit und Erholung und des Kurwesens.
  • landschaftsökologische Beurteilung von Planungen und Maßnahmen anderer Nutzungen wie Siedlung, Verkehr, Abbau von Bodenbestandteilen, Ablagerun­gen, Wasserbau, u. a.

Inhalte der kommunalen Landschaftsplanung

Ausgehend von im Naturschutzgesetz festgelegten Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ergeben sich folgende Inhalte des kommunalen Landschaftsplanes:

  • Bestandsaufnahme und Bewertung (Erfsssen und Bewerten des Naturhaushaushalts und der Nutzungsansprüche des Menschen)
  • Erarbeitung eines Leitbildes unter Berücksichtigung übergeordneter Panungsvorgaben und -ziele
  • Ausarbeitung einer Maßnahmenkonzeption in enger Abstimmung mit der Kommune zur Sicherung und Weiterentwicklung für Naturschutz und Landschaftspflege hochwertigen Bereiche sowie Schutz-, Sanierung-, Gestaltungs- und entwicklungsmaßnahmen in weniger strukturierten Gebiete

Chancen und Möglichkeiten

Und das können Sie mit Ihrem Landschaftsplan anfangen:

  • als Chance für eine zukunftsorientierte Umweltleitplanung;
  • hilft mit Leitbildern und konkreten Vorschlägen, die Weichen für die zukünftige Entwicklung der Kommune 10 – 15 Jahre im voraus zu stellen;
  • hilft, zusammen mit dem Flächennutzungsplan, die Bauflächenausweisung langfristig zu steuern;
  • trägt zur Versachlichung und erheblichen Verkürzung der Diskussion von Bau- und Gewerbeflächen bei;
  • gewährleistet durch eine umfassende Bestandsaufnahme eine gute Übersicht über Natur und Landschaft;
  • zeigt, daß die Gemeinde gegenüber Natur und Landschaft Verantwortung trägt;
  • liefert durch die Darstellung schutzwürdiger Gebiete und durch die Beschreibung der Gefährdungsursachen gute Argumentationshilfen bei Stellungnahmen zu Eingriffen in Natur und Landschaft und zeigt Möglichkeiten für etwaige Ausgleichsmaßnahmen auf;
  • zeigt die Konflikte zwischen Naturschutz / Landschaftspflege und kommunalen Interessen sowie ökologische Probleme auf;
  • liefert Argumentationshilfen, um die Landwirtschaft in Zielvorstellungen von Naturschutz und Landschaftspflege umsetzungsorientiert einzubinden;
  • bereitet den Weg für Finanzmitteleinsatz, orientiert an agrarökologischen Zielen;
  • Unterstützt eine standortangepasste Landbewirtschaftung.

Unseren Kunden verhelfen wir zu Planungs- und Baurecht: zügig und rechtssicher. Die Basis unseres Handelns sind unsere Werte: Vertrauen, Verantwortung, Offenheit, Transparenz und Wertschätzung.

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