Gemeindliches Ökokonto – Bevorratung von Ausgleichsflächen

Eingriffe in Natur und Landschaft sind nach dem Naturschutzrecht durch Vermeidungs-, Minimierungs-,  Ausgleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.

Ausgleichsmaßnahmen können ohne Zuordnung zu einem konkreten Eingriff vorgezogen und an anderer Stelle als am Ort des Eingriffs durchgeführt werden. Diese Ausgleichsmaßnahmen können später mit einem verursachten Eingriff verrechnet werden. Diese Bevorratung von Ausgleichsflächen ermöglicht eine zeitliche und räumliche Entkopplung von Eingirff und Ausgleich. Von Vorteil vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen kann die Verzinsung sein.

Grundlage für die Erarbeitung eines Ökokontos sind gesetzliche Vorgaben wie die Bayerische Kompensationsverordnung, Leitfaden "Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft" unter Einbeziehung der Unteren Naturschutzbehörde.

Für ein Ökokonto nach § 13 BayKompV mit Anerkennung der unteren Naturschutzbehörde müssen folgende Unterlagen erstellt werden:

  • Tabellarische Beschreibung gemäß Vorlage "Bewertungsvorschlag für Ökokonten gem. § 15 Abs. 3 BayKompV"
  • Einverständniserklärung des Maßnahmenträgers
  • Einverständniserklärung des Eigentümers
  • Lageplan mit flächenscharfer Abgrenzung der einzustellenden Flächen bzw. Maßnahmen
  • Bestandsplan mit Kartierungsergebnissen gem. BayKompV
  • Maßnahmenplan mit angestrebten Zielzuständen gem. BayKompV

Vorgehen

Die Ausgleichsflächen und -maßnahmen werden mit genauen Beschreibungen einem konkreten Eingriff zugeordnet. Die Abbuchung der Fläche erfolgt, wenn die Grundstücke und Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffen im Rahmen eines konkreten Vorhabens benötigt werden.

Schritt 1 – Flächenauswahl und Bereitstellung der Fläche

  • Entscheidung des Vorhabenträgers über Art und Umfang des Ökokontos (Flächengröße, Suchraum, etc.)
  • Aufnahme und Bewertung des Bestandes und des Entwicklungspotentials ausgewählter Flächen
  • Dokumentation des Ausgangszustands
  • Prüfung der grundsätzlich geeigneten Flächen und Maßnahmen
  • Beratung und Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde
  • Koordination Flächenverfügbarkeit (Einverständniserklärung von Eigentümer sowie Maßnahmenträger einholen)
  • Ggf. Änderung/Kündigung von Pachtverhältnissen oder Nutzungsvereinbarungen auf den betreffenden Flächen; ggf. Erwerb oder Tausch von Flächen
  • Abschluss von vertraglichen Regelungen oder Eintragung einer Grunddienstbarkeit zur Erzielung der Verfügbarkeit

 

Schritt 2 – Ausgleichs- und Entwicklungsplanung

  • Aufnahme und Bewertung des Bestandes und des Entwicklungspotentials ausgewählter Flächen und Erstellung Bestandsplan
  • Erstellung eines gesamtörtlichen Ausgleichskonzeptes mit Maßnahmenplan
  • Ermittlung der Anrechenbarkeit der Ausgleichsmaßnahmen sowie Dokumentation gem. Vorgaben in Quadratmeter, Kodierung und Wertpunkten
  • Beratung und Abstimmung mit Unterer Naturschutzbehörde
  • Meldung an die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt (mit der Abbuchung scheiden festgesetzte Ausgleichsflächen aus dem Ökokonto aus)
  • Ggf. ökologische Verzinsung

 

Schritt 3 – Detaiilierte Maßnahmenkonzepte

  • Erstellung einer landschaftsplanerischen Ausführungsplanung
  • Beratung und Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde
  • Zusammenstellen der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

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