Bauleitplanung

Bauleitplanung – das zentrale Instrument der Stadt- und Ortsplanung

Die Bauleitplanung umfasst die Flächennutzungsplanung sowie die Bebauungsplanung und dient den Gemeinden zur Steuerung ihrer baulichen Entwicklung. Somit bietet die Bauleitplanung die wichtigsten Planwerkzeuge, die den Kommunen in Deutschland zur Verfügung stehen.

 

Das Wesen und die Aufgaben der Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist gemäß Art. 28 des Grundgesetzes und Art. 83 der Bayerischen Verfassung Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden. Die grundlegenden Instrumente der Bauleitplanung sind zum einen die Flächennutzungspläne und zum anderen die Bebauungspläne, welche nach § 2 Abs. 1 BauGB von den Gemeinden in eigener Verantwortung aufzustellen sind.

Dabei regelt der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und erste Stufe der Bauleitplanung die Grundzüge der Bodennutzung im Hinblick auf die zukünftig zu erwartende Gemeindeentwicklung. Er wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und enthält nur behördenverbindliche Darstellungen.

Die zweite Stufe der Bauleitplanung, der Bebauungsplan wirkt als verbindlicher Bauleitplan. Er wird für Teilgebiete der Gemeindefläche aufgestellt und enthält detaillierte Darstellungen über die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden. Die Darstellungen und Festsetzungen des Bebauungsplans sind allgemeinverbindlich, d. h. sie gelten gegenüber jedermann.

Die Bauleitpläne sind gemäß § 1 Abs. 3 BauGB von den Gemeinden aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Weiterhin sind sie an die Ziele der Raumordnung anzupassen (§ 1 Abs. 4 BauGB). Häufig erfordert die Bauleitplanung in Bayern im Zuge der Flächennutzungs-/ Bebauungsplanung gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 BNatschG zusätzlich die Aufstellung von integrierten Landschafts- bzw. Grünordnungsplänen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

 

Leistungen und Kompetenzen von TB|MARKERT in der Bauleitplanung

TB|MARKERT begleitet zahlreiche Kommunen bei der Bauleitplanung, insbesondere bei der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen und garantiert die Rechtssicherheit der Planung.

Das Büro ist interdisziplinär aufgestellt und bietet Gemeinden Leistungen an, die von der umfassenden (Neu)aufstellung von Flächennutzungsplänen bis hin zu detaillierten Grünordnungsplänen reichen.

Durch die Zusammensetzung des Teams aus Stadtplanern und Landschaftsarchitekten bietet das Büro Lösungen für sämtliche Aufgabenfelder der Bauleitplanung an. So gehören beispielsweise die Aufstellung von vorbereitenden Bauleitplänen (Flächennutzungspläne) mit integrierten Landschaftsplänen, als auch die Ausarbeitung von verbindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne) mit integrierten Grünordnungsplänen zur Kernkompetenz. Gleichermaßen zählt die Ausarbeitung von Umweltberichten, die im Verfahren der Bauleitplanung erforderlich sind, zu den Stärken des Büros. Damit bietet TB|MARKERT eine aufeinander abgestimmte effiziente Bauleitplanung aus einer Hand.

Für die im Zuge der Bauleitplanung durchzuführenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB (Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung), welche an einen Dritten übertragen werden können (gemäß § 4 b BauGB), hat das TB|MARKERT langjährige Erfahrung und schon viele Gemeinden damit entlastet.

Unseren Kunden verhelfen wir zu Planungs- und Baurecht: zügig und rechtssicher. Die Basis unseres Handelns sind unsere Werte: Vertrauen, Verantwortung, Offenheit, Transparenz und Wertschätzung.

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