Bebauungsplan

Bebauungsplan – Leistungsbild und Referenzen in Bayern

Das Leistungsbild Bebauungsplan (§ 19 HOAI) ist der Tätigkeitsschwerpunkt für die Stadtplaner und Landschaftsarchitekten von TB|MARKERT . Durchschnittlich begleitet TB|MARKERT ca. 20 Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen in Bayern parallel und erbringt weitere Planungs- und Beratungsleistungen rund um das Thema Bebauungsplan.

Ein Bebauungsplan ist, wie auch der vorbereitende Bauleitplan (Flächennutzungsplan) von den Gemeinden aufzustellen, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist." Der Bebauungsplan wird gemäß § 2 (1) BauGB von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufgestellt und enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung.

Leistungsbild Bebauungsplan (§ 19 HOAI)

Das Leistungsbild Bebauungsplan umfasst die Vorbereitung und Erstellung der erforderlichen Ausarbeitungen und Planfassungen für die Ausarbeitung eines verbindlichen Bauleitplans (Bebauungsplan) sowie die Mitwirkung beim Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan. Das Leistungsbild Bebauungsplan gliedert sich in die drei Leistungsphasen:  Vorentwurf, Entwurf und Planfassung zur Genehmigung.

Unsere Referenzen zum Leistungsbild Bebauungsplan in Bayern umfassen Bauleitplanungen für Wohngebiete, Gewerbegebiete, Misch- und Dorfgebiete sowie für Sondergebiete (z.B. für Kiesabbau, Freizeit und Erholung, Solarenergie, Einzelhandel). In Bayern haben wir darüber hinaus eine Vielzahl von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen aufgestellt.

Bebauungsplan – Inhalt gemäß § 9 BauGB

Mögliche Inhalte für Festsetzungen im Bebauungsplan sind in § 9 BauGB abschließend geregelt. Ein Festsetzungserfindungsrecht besteht nicht. Als wesentlich zu nennen sind Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubaren Grundstücksflächen, öffentliche und private Grünflächen, Verkehrsflächen. Zu beachten ist, dass eine Festsetzung im Bebauungsplan städtebaulicher Gründe bedarf.

Qualifizierter und einfacher Bebauungsplan

Ein Bebauungsplan, der mindestens Regelungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, über die überbaubaren Flächen sowie über die örtlichen Verkehrsflächen festsetzt, wird auch als qualifizierter Bebauungsplan bezeichnet. Ein (Bau)vorhaben ist innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches eines Bebauungsplans zulässig, wenn es den im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen nicht widerspricht und darüber hinaus die Erschließung gesichert ist. Fehlt dem Bebauungsplan eine der vorgenannten Festsetzungen, stellt er einen einfachen Bebauungsplan dar. Die Zulässigkeit eines Vorhabens richtet sich dann über die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen hinaus nach der Zulässigkeit von Bauvorhaben im Innen- bzw. Außenbereich (§§ 34, 35 BauGB).

Integrierter Grünordnungsplan, Umweltbericht

Nach § 11 Abs. 2 Satz 2 Bundesnaturschutzschutzgesetz "können Grünordnungspläne aufgestellt werden". Im Bundesland Bayern ist mit Art. 4 des Naturschutzgesetzes für Bayern hiervon abweichend geregelt, das Grünordnungspläne Bestandteil der Bebauungspläne sind. Man spricht hier in Bayern auch von einem "integrierten Grünordnungsplan". Abweichend zu den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes, sind in Bayern Grünordnungspläne aufzustellen, "sobald und soweit dies aus Gründen des Naturschutzes und Landschaftspflege erforderlich ist".

Eine unserer Referenzen aus Bayern mit einer umfassende Grünordnungsplanung ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Solarfeld Deubach I + II" in der Stadt Ichenhausen, Lkr. Günzburg.

Bei der Aufstellung von Bauleitplänen wird seit der BauGB-Novelle 2004 (Europarechtsanpassungsgesetz) die Durchführung einer Umweltprüfung (Umweltbericht) erforderlich. Die Landschaftsarchitekten unserer Projektteams in Nürnberg (Bayern) verfügen über die für die Ausarbeitung von Grünordnungsplänen und Umweltberichten erforderlichen Fachkompetenzen, sodass wir unseren Auftraggebern in Bayern die Leistungsbilder Bebauungsplan und Grünordnungsplan sowie die Erarbeitung eine Umweltprüfung (Umweltbericht) aus einer Hand anbieten können. Im Zuge der Erarbeitung von Umweltbericht und Grünordnungsplan bilanzieren wir auch den erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft gemäß dem in Bayern in der Regel herangezogenen Leitfaden "Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft".

Bebauungsplan – Form und technische Herstellung

In Bayern werden den Gemeinden von der Obersten Baubehörde (OBB) im Staatsministerium des Innern von Bayern mit den "Planungshilfen für die Bauleitplanung" praxisnahe Hinweise für die Ausarbeitung und Aufstellung von Bauleitplänen geben. Wenn die Stadtplaner und Landschaftsarchitekten von TB|MARKERT innerhalb von Bayern tätig werden, erfolgt die Erarbeitung dieser Pläne gemäß diesen Empfehlungen. Außerhalb von Bayern sind für die Form und Herstellung von Bauleitplänen naturgemäß andere Richtlinien heranzuziehen.

Das Planungsbüro erarbeitet die Bauleitpläne auf digitaler Basis und verfügt über Software mit dem auch in Bayern bereits weit verbreiteten XPlanung bzw. xPlanGML Standard. Somit ist ein reibungsloser Austausch von Planungs- und Geodaten problemlos möglich.

Unseren Kunden verhelfen wir zu Planungs- und Baurecht: zügig und rechtssicher. Die Basis unseres Handelns sind unsere Werte: Vertrauen, Verantwortung, Offenheit, Transparenz und Wertschätzung.

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