Außenbereich

Außenbereich

Im deutschen Bauplanungsrecht steht der Begriff Außenbereich im Zusammenhang mit der Zulässigkeit von Bauvorhaben. Darunter fallen alle Grundstücke, die nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegen. § 35 BauBG regelt die Begrifflichkeiten des Außenbereichs.

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