Die Bauleitplanung ist das zentrale Instrument für eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung. Nach § 1 (1) und (3) Satz 1 BauGB sowie § 2 (1) BauGB ist die Bauleitplanung Aufgabe der Gemeinden. Insofern es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, sind Bauleitpläne aufzustellen, um die städtebauliche Entwicklung in geordnete Bahnen zu lenken. Der Inhalt von Bebauungsplänen wird durch das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt.
Der Flächennutzungsplan gilt als vorbereitender Bauleitplan, der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan.