Das Baurecht wird unterschieden in privates und öffentliches Baurecht. Unter privates Baurecht versteht man Rechtsnormen des Zivilrechts, die Grundeigentum, Nachbarrecht und Werkverträge (Architektenvertrag, Bauvertrag etc.) regeln als auch die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer. Das öffentliche Baurecht regelt jene Teile des öffentlichen Rechts, die Bauvorhaben betreffen.
Das öffentliche Baurecht wird wiederum unterteilt in das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht.