Der Bebauungsplan (B-Plan) wird durch die Gemeinde als verbindlicher Bauleitplan aufgestellt. Laut § 8 BauGB muss dieser aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Die Inhalte des Bebauungsplans sind in § 9 (1) bis (3) BauGB sowie in der BauNVO geregelt. Somit enthält der Bebauungsplan die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung.
Da nicht das gesamte Gemeindegebiet überplant werden muss, unterscheidet das BauGB zwischen dem unbeplanten Innenbereich und dem Außenbereich. Grundsätzlich ist der Außenbereich von Bebauung frei zu halten, einzig privilegierte Vorhaben wie etwa Windenergienutzung erhalten eine Ausnahme (§ 35 (1) BauGB).