Durchführungsvertrag

Durchführungsvertrag

D. regelt bei einem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Kostenlast zwischen Kommune und Vorhabenträger bei der konkreten Realisierung eines Projekts, wie z.B. Erschließung oder Inanspruchnahme von Wegerechten.

Unseren Kunden verhelfen wir zu Planungs- und Baurecht: zügig und rechtssicher. Die Basis unseres Handelns sind unsere Werte: Vertrauen, Verantwortung, Offenheit, Transparenz und Wertschätzung.

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