D. regelt bei einem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Kostenlast zwischen Kommune und Vorhabenträger bei der konkreten Realisierung eines Projekts, wie z.B. Erschließung oder Inanspruchnahme von Wegerechten.
Unseren Kunden verhelfen wir zu Planungs- und Baurecht: zügig und rechtssicher. Die Basis unseres Handelns sind unsere Werte: Vertrauen, Verantwortung, Offenheit, Transparenz und Wertschätzung.