Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) gilt als vorbereitender Bauleitplan einer Gemeinde. In diesem wird die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dargestellt. Er ist das Ergebnis eines politischen und fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Die Inhalte werden nach den Vorschriften des § 4 BauGB geregelt.

Der Flächennutzungsplan ist behördenverbindlich. d.h. er weist keine unmittelbare rechtliche Wirkung gegenüber dem Bürger auf. Behördenintern besitzt dieser jedoch bindende Vorgaben bezüglich des Inhalts von Bebauungsplänen sowie unverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben.

Die Genehmigung von Flächennutzungsplänen erfolgt durch die übergeordnete Verwaltungsbehörden, wie Bezirks- und Landesverwaltungen. Damit sind diese für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.

Wird ein Flächennutzungsplan neu aufgestellt bzw. geändert, müssen die übergeordneten Ziele der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung berücksichtigt werden. Die dargestellten Inhalte des Flächennutzungsplans sind nicht flächenscharf; weder Flurstücksgrenzen noch Flurstücksnummern werden angegeben.

Im Flächennutzungsplan können folgende Inhalte dargestellt werden:

  • für die Bebauung vorgesehene Flächen: Wohnbauflächen (W), gemischte Gebiete (M), gewerbliche Bauflächen (G), Sonderbauflächen (S)
  • Flächen für die Ausstattung des Gemeindegebiets: Versorgungsanlagen (Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung, Hauptversorgungs- und Hauptwasserleitungen), Gemeinbedardseinrichtungen (z.B. Schulen, Kirchen), Sport- und Spielanlagen
  • Flächen für den überörtlichen Verkehr (Autobahnen, Bundesstraßen, Kreisstraßen)
  • Grünflächen (Parkanlagen, Dauerkleingärten, Sport-, Spiel-, Zelt-, und Badeplätze, Friedhöfe)
  • Nutzungsbeschränkungsflächen (zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen, Abstandsflächen)
  • Wasserflächen, Häfen, Flächen für die Wasserwirtschaft, Flächen  für den Hochwasserschutz
  • Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und zur Gewinnung von Bodenschätzen
  • Landwirtschaftliche Flächen und Wald
  • Flächen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft

Dem Flächennutzungsplan ist immer eine Begründung in Textform beigelegt, in der die Gründe für die Darstellung der Inhalte erläutert ist.

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