Der Landschaftsplan (LP) ist rechtsverbindlich, wird auf kommunaler Ebene erstellt und dient als ökologische Grundlage für die Bauleitplanung. Die Darstellung enthält die konkreten räumlichen und inhaltlichen Erfordernisse und die daraus abzuleitenden Maßnahmen für die Erreichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Damit gibt der Landschaftsplan einen Handlungsrahmen für die beabsichtigte Siedlungsentwicklung, die unverbaute Feldlfur sowie die Wald- und Nutzflächen.