Die Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung soll sicherstellen, dass einem konkreten Bauvorhaben keine artenschutzrechtlich unüberwindbaren Hindernisse entgegenstehen. Dabei werden die Auswirkungen des Bauvorhabens auf die besonders und streng geschützten Arten gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz überprüft. Dazu gehören neben den schützenswerten Tier- und Pflanzenarten auch die europäischen Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie.