Sicherheitsabstand

Sicherheitsabstand

Abstand von zu schützenden Objekten

Abstand von zu schützenden Objekten zur Ober- oder Unterkante von bleibenden Einzelböschungen bzw. bleibenden Böschungssystemen einer Halde oder der Oberkante eines Restlochs. Er legt vorwiegend dn verfügbaren Randstreifen zur Durchführung von evtl. erforderlichen Sicherungsmaßnahmen fest und beinhaltet nicht grundsätzlich ein Nutzungsverbot von Flächen bis zu notwendigen Absperrmaßnahmen.

Unseren Kunden verhelfen wir zu Planungs- und Baurecht: zügig und rechtssicher. Die Basis unseres Handelns sind unsere Werte: Vertrauen, Verantwortung, Offenheit, Transparenz und Wertschätzung.

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