Verfahrensdurchführung

Verfahrensdurchführung

Nach § 4 b BauGB kann sich der Planungsträger eines Dritten bei der Verfahrensdurchführung bedienen. TeamBüro Markert bietet dies regelmäßig gegen geringen Aufpreis seinen Kunden als Dienstleistung an.

Unseren Kunden verhelfen wir zu Planungs- und Baurecht: zügig und rechtssicher. Die Basis unseres Handelns sind unsere Werte: Vertrauen, Verantwortung, Offenheit, Transparenz und Wertschätzung.

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