Nußdorf am Inn Änderungsgenehmigung

Die Südbayerische Portland-Zementwerk Gebr. Wiesböck & Co. GmbH betreibt im Rohrdorfer Ortsteil Sinning ein Zementwerk. Zur Zementherstellung wird Kalkstein benötigt, der unter anderem im betriebseigenen Steinbruch in Nußdorf a. Inn gewonnen wird. Für diesen Steinbruch existiert ein Genehmigungsbecheid des Landratsamtes Rosenheim aus dem Jahr 1961. Im Jahr 2017 leitete die Gemeinde Nußdord a. Inn ein Verfahren ein, um den Steinbruch stillzulegen. 2018 erließ der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Beschluss, dass der Gesteinsabbau jenseits einer höhe von 758 m ün NHN neu zu genehmigen sei. Durch einen Änderungsantrag sollen rechtlich eindeutige Verhältnisse geschaffen werden. Zudem soll durch den Antrag die bisherige Genehmigung in einem einzelnen Genehmigungsbescheid konsolidiert werden. Folge des Antrags ist eine Anpassung der Rekultivierungsmaßnahmen an die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen.

Besonderheiten:

  • Erstellung eines angepassten Rekultivierungskonzepts
  • Erarbeitung umfangreicher Fachgutachten
  • Koordinierung der Fachplaner
  • Erarbeitung der Umweltverträglichkeitsprüfung

Nußdorf am Inn Änderungsgenehmigung

für Gesteinsabbau

Leistungsumfang

  • Umweltverträglichkeitsprüfung und Abschätzung der Auswirkungen
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Umfassende Gelände bzw. Landschaftsbildanalyse
  • Eingriffsbilanzierung nach BayKompV
  • Erarbeitung eines angepassten Rekultivierungskonzepts
  • Abstimmung mit den Behörden

Projektdetails

Auftraggeber:
Südbayerisches Portland-Zementwerk Gebr. Wiesböck & Co. GmbH
Sinning 1
83101 Rohrdorf

Größe/Fläche:
ca. 9 ha

Zeitraum:
08/2018 - heute

Ansprechpartner:
Südbayerisches Portland-Zementwerk Gebr. Wiesböck & Co. GmbH

Landkreis:
Rosenheim

Regierungsbezirk:
Oberbayern

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