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Fachlich stand zum Einen der Schutzanspruch der Bevölkerung im Mittelpunkt, insbesondere aber auch der angemessene Umgang mit den schlaggefährdeten Vogelarten Uhu und Wespenbussard. Auch hier wurde ein tragfähiger Kompromiss gefunden zwischen dem Schutz der Bevölkerung und der Greifvögel einerseits und der Förderung der erneuerbaren Energien andererseits.
Das Verfahren konnte mit Beginn der frühzeitigen Beteiligung im Sommer 2012 nach etwa eineinhalb Jahren zum Abschluss gebracht werden.
Der sachliche Teilflächennutzungsplan Windkraft der Gemeinde Hohenthann wurde mit Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 19.02.2014 gem. § 10 Abs. 2 BauGB genehmigt. Die Genehmigung erfolgte ohne Auflagen und Erinnerungen. Der Genehmigungsbescheid wurde bekannt gemacht, der sachliche Teilflächennutzungsplan ist somit rechtswirksam.