Landschaftsplanung schafft Entscheidungsgrundlagen für die nachhaltige Entwicklung von Städten, Märkten und Gemeinden. Lebensqualität für Sie und Ihre Bürger hat meist direkt mit der Wahrnehmung und dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen zu tun. Sie setzen logisch nachvollziehbare und durchdachte Landschaftsplanung gezielt ein, um konkrete bauliche oder infrastrukturelle Entwicklungen im Innen- und Außenbereich erfolgreich umzusetzen. Ein hohes Maß bebauter Bereiche einer Kommune verstärkt die Notwendigkeit aufeinander abgestimmter, landschaftsplanerischer und grünordnerischer Konzepte. TB|Markert ist darauf spezialisiert, Bewusstsein für die Erfordernisse der Landschaftsplanung bei kommunalen Entscheidungsträgern zu schaffen. Betroffene Landwirte und Bürger binden wir in einen moderierten Diskussionsprozess ein.
Ihre Rechtswirksamkeit entfaltet die kommunale Landschaftsplanung durch die Integration in den Flächennutzungsplan. Die vorbereitende Bauleitplanung ist gegenüber dem einzelnen Grundstückseigentümer nicht rechtsverbindlich, gegenüber den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aber durchaus.
Mit überzeugenden Instrumenten und Argumenten der Landschaftsplanung bringen wir Ihr Projekt oder Bauvorhaben über die Genehmigungshürden.
Die Instrumente der Landschaftsplanung richten sich nach den Anforderungen des jeweiligen Einzelfalls. Auf der Ebene der Bauleitplanung ist es der Landschafts- oder Grünordnungsplan, der Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsermittlung. Auf der Projektebene ist es die Bestandserfassung und –Bewertung, z.B. SNK im Rahmen der Ländlichen Entwicklung, die Umweltverträglichkeitsstudie, der landschaftspflegerische Begleitplan, die Landschaftsbildanalyse, die spezielle Artenschutzprüfung (saP) und die konkrete Ausgleichsplanung.
Bei Abbauvorhaben von Bodenschätzen spielt im Rahmen der Landschaftsplanung der Rekultivierungsplan eine besondere Rolle. Er zeigt die Wege zu langfristigen Entwicklungszielen auf und legt diese fest.
Bereits im Vorfeld stimmen wir die erforderlichen Schritte mit unseren Auftraggebern und den Behörden ab, um hinreichende Rechtssicherheit und Gewähr für eine zügige Plangenehmigung sicherzustellen. Dabei profitieren Sie von unseren langjährigen Kontakten zu den Genehmigungsbehörden.
Die Stadtplaner und Landschaftsarchitekten von TB|MARKERT entwickeln Landschaftspläne, Bebauungspläne und Flächennutzungspläne als Projekte der Bauleitplanung. Ebenso bearbeiten die interdisziplinären Teams aus Stadtplanern und Landschaftsarchitekten sowie externen Fachgutachtern landschaftspflegerische Begleitpläne als Projekte zur Plangenehmigung und Planfeststellung.
Das Tätigkeitsfeld der Landschaftsarchitekten vom Planungsbüro TB|MARKERT ist heute so vielfältig wie die Aufgaben, die sich durch die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Veränderungen in Bayern und Deutschlandweit ergeben. Es beinhaltet die Erfassung und Bewertung der Naturgüter (Vegetationsbestände, Biotope, Habitate von Tier- und Vogelarten und die natürlichen Ressourcen, Gewässer, Boden, Luft und Klima); weiterhin gehört die Konfliktanalyse und die Entwicklung pragmatischer Lösungen für die Aufgabenstellung zum typischen Tätigkeitsbereich der Landschaftsarchitekten in Bayern. Dazu kommt die EDV-gestützte graphische und redaktionelle Aufbereitung der Ergebnisse in jeder Teilphase eines Projektes, um mit ansprechenden Bildern knapp gefassten Texten einen breiten Kreis von Trägern öffentlicher Belange, Bürgern und Betroffenen transparent, fachlich fundiert, dabei gut verständlich zu informieren und in das Beteiligungsverfahren einzubinden. Ein weiterer Teilbereich des Arbeitsfeldes der Landschaftsarchitekten in Bayern ist die Moderation und Beratung bei der Durchführung von Genehmigungsverfahren am besten in einem frühen Stadium der Planungsprozesse zur Vermeidung und Minimierung von Konflikten bei gegensätzlichen Zielsetzungen der Belange.
Die interdisziplinären Planungsteams sind daher immer auch mit Landschaftsarchitekten bzw. Landschaftsplanern besetzt.
Die Landschaftsarchitekten von TB|MARKERT bearbeiten zum einen landschaftsplanerische Projekte nach §§ 23-27 HOAI sowie mit dem regionalen Fokus auf Bayern Genehmigungsplanungen für den Abbau von Rohstoffen (§ 41 HOAI).
Dabei lassen sich die Landschaftspflegerischen Leistungen als Hauptaufgabenfelder der Landschaftsarchitekten im Planungsbüro TB|MARKERT unter folgenden Leistungsbildern der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) fassen:
Der vorbeugende Umweltschutz, d.h. der Schutz der natürlichen Ressourcen und die Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft, steht bei allen Planungen der Landschaftsarchitekten und Landschaftsplaner von TB|MARKERT im Vordergrund.
Zur Entwicklung von Lösungen für die komplex vernetzten Aufgabenstellungen der Stadt- und Landschaftsplanung in Bayern arbeiten Landschaftsarchitekten und Stadtplaner von TB|MARKERT in interdisziplinären Teams, übernehmen die Leitung fachübergreifender Arbeitsgruppen und lenken Planungsprozesse in Bayern.
Nicht nur kreative Aufgaben, wie klassische Entwurfstätigkeiten und konzeptionelle Fachplanungen, übernehmen die Landschaftsarchitekten vom Planungsbüro TB|MARKERT, auch die Lenkung komplexer städtebaulicher Entwicklungen spielt in Bayern eine immer größere Rolle. Dabei ist die Auseinandersetzung mit den behördlichen Vorschriften in Bayern ein wichtiger Bestandteil: Landschaftsarchitekten und Stadtplaner entwickeln und bearbeiten Projekte der Bauleitplanung wie Landschaftspläne und Flächennutzungspläne. Ebenso erstellen die Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Landschaftspflegerische Begleitpläne zur Plangenehmigung bzw. zur Planfeststellung (z.B. im Straßenbau).
Das Planungsbüro TB|MARKERT bietet ein breites Spektrum an Planungsleistungen. Die Landschaftsarchitekten und Stadtplaner stehen Kommunen, Fachbehörden, privaten Investoren, Unternehmen und Bürgern beratend und planend zur Seite.