Landschaftspflegerischer Begleitplan – Leistungsbild und Referenzen in Bayern

Die Landschaftsarchitekten und Landschaftsplaner von TB|MARKERT  bearbeiten  landschaftsplanerische Projekte in ganz Bayern und auch anderen Bundesländern.

Bei der Bearbeitung des Leistungsbildes Landschaftspflegerischer Begleitplan (§ 26 HOAI) verfügt das Planungsbüro in Bayern über Referenzen bei staatlichen Bauämtern, kommunalen Eigenbetrieben und Windkraftprojektentwicklern.

Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan

Ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) stellt Maßnahmen zur Kompensation und Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft in Text und Planwerken dar. § 26 HOAI beschreibt das Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan mit seinen fünf Leistungsphasen. Ein Landschaftspflegerischer Begleitplan wird in Bayern zusammen mit dem Bauentwurf durch einen Planfeststellungsbeschluss bzw. eine Plangenehmigung rechtsverbindlich.

Landschaftspflegerischer Begleitplan – Aufbau, Inhalt und Richtlinien

Mindestens besteht ein Landschaftspflegerischer Begleitplan aus einem Bestands- und Konfliktplan, einem Maßnahmenplan und einem Begründungstext. Bei größeren Vorhaben, vom Planungsbüro Markert in Bayern im Rahmen der Genehmigungsplanung mit einem landschaftspflegerischen Begleitplan für einen der größten Windparks in Bayern durchgeführt, empfiehlt sich die Darstellung in einem Maßnahmenübersichtsplan. Obwohl es weder für Bayern noch für ein anderes Bundesland standardisierte Regelwerke für die Maßstäbe der jeweiligen Fachpläne gibt, empfiehlt sich ein landschaftspflegerischer Begleitplan mit Bestands- und Konfliktplan im Maßstab 1:2.500 sowie Maßnahmenpläne im Maßstab 1:1000. Ein Landschaftspflegerischer Begleitplan unterliegt dabei unterschiedlichsten Richtlinien und Anforderungen der Fachbehörden.

Referenz: Landschaftspflegerischer Begleitplan für den Straßenbau in Bayern

In enger Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Bauamt Ansbach im  Bezirk Mittelfranken,  Bayern, wurde vom Büro TB|MARKERT ein zur Verlegung der Staatsstraße 2221 und den Ausbau der Staatsstraße 2219 zur Ortsumgehung von Unterschwaningen erstellt.

Referenz: Landschaftspflegerischer Begleitplan für eine Hochwasserschutzmaßnahme in Bayern

Ebenso wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan von TB|MARKERT für die Stadt Nürnberg erarbeitet. Hier wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan in Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz für den Gaulnhofener Graben erarbeitet. Es handelt sich um eine Renaturierung und ökologische Gestaltung eines Grabenabschnittes durch die Offenlegung eines vormals in Teilen verrohrten Grabens. Es erfolgt ein Rückbau von teilweise nicht naturnah gestalteten Abschnitten. Die geplante Maßnahme zum Hochwasserschutz stellt einen naturnahen Gewässerausbau im Sinne des § 31 Wasserhaushaltsgesetz dar. Die Bearbeitung erfolgte in Kooperation mit einem Netzwerkpartner (Tiefbau). TB|MARKERT arbeitet mit zahlreichen Netzwerkpartnern (Ingenieurbüros und Gutachter) mit unterschiedlichsten Spezialisierungen in ganz Bayern zusammen.

Referenz: Landschaftspflegerischer Begleitplan für einen der größten Windparks in Bayern

Während der Süden von Bayern aufgrund geringerer Windgeschwindigkeiten eher auf die Solarenergie setzt, wird im Norden von Bayern die Nutzung der Windenergie sehr stark vorangetrieben. Ein landschaftspflegerischer Begleitplan muss hierbei im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens vorgelegt werden. Ein solcher Landschaftspflegerischer Begleitplan wurde von TB|MARKERT für einen der größten Windparks in Bayern erstellt, der als Genossenschaftsmodell in Unterfranken im Norden von Bayern geplant wurde. Es wurde eine Bestandserhebung sowie eine Konfliktanalyse zu Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild vorgenommen und entsprechende Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen entwickelt und dargestellt.

 

SPEZIALISIERUNG - UNSERE FACHLEUTE FÜR IHREN LBP

Unseren Kunden verhelfen wir zu Planungs- und Baurecht: zügig und rechtssicher. Die Basis unseres Handelns sind unsere Werte: Vertrauen, Verantwortung, Offenheit, Transparenz und Wertschätzung.

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