1. Bürgermeister Thomas Beer, Stadt Teublitz:
"Der Flächennutzungsplan umfasst knapp 4.000 Hektar mit ca. 7.500 Einwohnern, wurde Anfang 2020 abgeschlossen und vom Landratsamt ohne Erinnerung genehmigt.
Ihnen ist es gelungen, den Stadtrat stets mitzunehmen und ihn auch für sparsamen Umgang mit Grund und Boden zu sensibilisieren. Insbesondere die Vorteile und die Notwendigkeit, die Umsetzung von Baugebieten wieder vermehrt in die eigene Hand zu nehmen, wurde dabei allen Beteiligten im Laufe des Verfahrens mehrfach deutlich aufgezeigt.
Neben der Neuaufstellung unseres Flächennutzungsplans waren wir sehr zufrieden mit der Innenentwicklung "Wohnanlage Ganghoferstraße". Dies war für uns das erste Innenverdichtungsprojekt mit Geschosswohnungsbau und Tiefgaragen.
Die Mitarbeiter*innen unseres Stadtbauamtes haben von Ihrem Wissen und "Knowhow" im Bereich Städtebau und Bauleitplanung profitiert und nutzen seitdem viele Tipps und Formulierungsvorschläge Ihres Büros auch bei weiteren Bauleitplanungen."
Erster Bürgermeister Christian Hauner, Markt Lappersdorf:
„Im Rahmen der Planaufstellung haben Sie unsere kommunalen Interessen gegenüber den Trägern öffentlicher Belange offensiv vertreten und uns dadurch eine solide mittel- und langfristige Entwicklungsperspektive geschaffen.
In einer straff geführten Bürger-Infoveranstaltung gelang es Ihnen, die vornehmlich von Eigentümern der von der Rücknahme betroffenen Grundstücke vorgebrachten Einwände zu ordnen und zu kanalisieren, ohne dass es in der aufgeladenen Stimmung zu einem Eklat gekommen wäre.
Sie sind für die Verwaltung stets kompetente Berater und Ansprechpartner, die immer erreichbar waren. Sie haben unser Projekt zügig vorangebracht und das Verfahren straff durchgezogen.“
Erste Bürgermeisterin Dr. Dr. Kristina Becker, Stadt Treuchtlingen:
"Herzlichen Dank für die langjährige und umfassende Beratung und Betreuung bei der Erstellung unseres Flächennutzungsplans. [...] Vielen Dank auch besonders an Herrn Merdes und Herrn Schneider; wir konnten von “kurzen Dienstwegen” und guter Erreichbarkeit profitieren! [...]"
"Die Gemeinde Böhmfeld beauftragte Sie im Januar 2019 mit den Leistungen für die Studie des Städtebauförderprogramms „Erhebung der Innenentwicklungspotenziale“ mit dem Ziel, Flächenverbrauch zu verringern und eine weitere Zersiedelung der Kulturlandschaft zu vermeiden.
Die Aufgabe ist äußerst komplex. Es gilt, den Altortbereich von Böhmfeld zukunftsorientiert durch Nachverdichtung weiter zu entwickeln und dabei insbesondere für leerfallende große landwirtschaftliche Hofstellen angemessene Lösungen zu finden.
Ihnen, Herr Merdes, ist es mit Ihrem Team, insbesondere Raphael Schneider und Bianca Wanninger gelungen, diese Herausforderung zu meistern und dem dörflichen Charakter gerecht zu werden.
Sie erarbeiteten dafür drei Konzepte, die mit ganz unterschiedlichen Ansätzen auf die Anforderungen einer gewachsenen, aber im Umbruch befindlichen Dorfstruktur reagieren.
Ich bedanke mich sehr bei Ihnen und Ihrem Team für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und empfehle Sie gerne und ohne jede Einschränkung weiter."
"Wir möchten uns heute für die bisherige gute Zusammenarbeit mit Ihrem Büro bedanken. In letzter Zeit bewältigten wir gemeinsam mehrere Bauleitplanverfahren.
Ihr Team hat hierzu hervorragende Arbeit geleistet. Zeitliche Absprachen wurden immer eingehalten und auch sehr kurzfristige Anfragen unsererseits wurden sehr schnell erledigt. Der persönliche Kontakt ist sehr freundlich und lösungsorientiert. Ihre Mitarbeiter sind stets auf dem aktuellen Stand des Verfahrens und auch in rechtlichen Dingen (z.B BauGB Novelle) immer informiert.
Es macht wirklich Freude, mit Ihrem Team zusammenzuarbeiten."
"Die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn beauftragte Sie im Februar 2012 mit der Neuaufstellung eines Sachlichen Teilflächennutzungsplans Windkraft, der das ganze Gemeindegebiet von rd. 2400 ha umfasst und über 10.300 Einwohner betrifft. Die Arbeiten wurden im November 2013 abgeschlossen. Das Landratsamt München brachte keine Beanstandungen vor.
Neben den kompletten Grundleistungen waren Sie mit der vollständigen Verfahrensdurchführung nach § 4 b BauGB beauftragt. Aufgrund der hohen Siedlungsdichte in Verbindung mit der Realnutzung führten Sie differenzierte Erhebungen zur Unterscheidung unterschiedlicher Vorsorgeabstände von Allgemeinen und Reinen Wohnbauflächen durch.
Die landschaftlichen Besonderheiten, die sich aus der Lage unserer Siedlungsflächen innerhalb vollständig erhaltener Rodungsinseln ergeben, insbesondere deren Bedeutung für Freizeit und Erholung mit attraktiven Waldrändern, waren eine große Herausforderung im Rahmen der Planaufstellung.
Ihnen ist es dabei gelungen, dem Gemeinderat konsensuale Lösungen vorzuschlagen, welche vor dem Hintergrund der Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an die Einschränkung der Privilegierung, die widerstrebenden Interessen zwischen Förderung erneuerbarer Energien und Erhalt von Landschaftsbild sowie Erholungseignung miteinander verbinden. Dies haben Sie auch der Öffentlichkeit glaubwürdig vermitteln können.
Sie und Ihre Mitarbeiter verstanden es, innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums, diese Bauleitplanung gegenüber Bürgern, Entscheidungsträgern und Behördenvertretern so zu vertreten, wie wir dies von Ihnen als unserem Planer erwartet haben.
Für Ihre Unterstützung bedanke ich mich sehr und wünsche Ihnen mit diesem Empfehlungsschreiben gutes Gelingen."
"Der Markt Kipfenberg beauftragte Sie zunächst mit der Erstellung eines Gutachtens, um potentielle Flächen für die Nutzung der Windenergie im Gemeindegebiet auf Grundlage (der einschlägigen Rechtsnormen sowie) der aktuellen Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu ermitteln. Im Anschluss daran wurden Sie mit der Erstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans Windkraft für das gesamte Gemeindegebiet beauftragt.
Gerne bestätigen wir ihnen und ihrem freundlichen und kompetentem Mitarbeiterteam herausragende Leistungen, insbesondere:
Sie und Herr Merdes haben mit enormen Sachverstand und großer Gelassenheit zu einer erheblichen Entlastung unserer Verwaltung beigetragen auf dem Weg zu einer rechtssicheren Flächennutzungsplanung in Sachen Windkraft. Besonders anzumerken hierbei ist, dass während des Verfahrens einschneidende Änderungen in den einschlägigen Rechtsnormen (BauGB; BayBO) vorgenommen wurden, die zu berücksichtigen und zu beachten waren. Darüber hinaus waren im Verfahren eine Unzahl von Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit einzuholen und zu bearbeiten. Zum Ausdruck kommen Ihre herausragende Leistungen auch dadurch, dass das Landratsamt Eichstätt als Genehmigungsbehörde nur 4 Wochen für die Genehmigung benötigt hat.
Wir bedanken uns bei Ihnen und Ihren Mitarbeitern - insbesondere bei Herrn Adrian Merdes - für das Engagement bei der Erstellung des Sachlichen Teilflächennutzungsplans Windkraft des Marktes Kipfenberg.
Wir könne Ihr Planungsbüro in jeglicher Hinsicht ohne Einschränkung empfehlen."
"Gerne bestätige ich Ihnen und Ihrem Team mit der Erstattung Ihres Guthabens zur Ermittlung konfliktarmer Eignungsflächen für die Windenergienutzung einen sehr wesentlichen Beitrag zur Stadtentwicklung von Mellrichstadt geleistet zu haben.
Sie bearbeiteten innerhalb kürzester Zeit das über 50 km² große Stadtgebiet Mellrichstadt und versetzten damit mich, die Stadträte und die Verwaltung in die Lage, zuvor verborgene Zusammenhänge ganzheitlich zu betrachten, zu erkennen und die notwendigen Weichenstellungen in Sachen Windenergienutzung zu treffen.
Mit dem Gutachten als sog. gesamträumliches Konzept, nach den Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts, konnten wir bei der z. Zt. parallel laufenden Aufstellung eines Teilregionalplans Windenergie an der Höheren Landesplanungsbehörde bei der Regierung von Unterfranken pro aktiv auf den Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans in unserem Sinne Einfluss nehmen, weil wir damit bei den Fachstellen unsere Position als kompetente Gesprächspartner ausbauen konnten.
Ich kann Sie und Ihr Büro in Bezug auf Termintreue, Zuverlässigkeit und Fachkompetenz sowie einem angemessenen Preis-/Leistungsverhältnis nur uneingeschränkt weiter empfehlen."